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Fino Berechnung Grundsteuermeßbetrag/( Ausdruck Übertragene Erklärung

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letzte Antwort am 13.07.2022 19:14:22 von HGM-AUDIT
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clemenswg
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Hallo Kollegen,

 

Wie kann man die übertragene Feststellungserklärung drucken. Kann man diese auch nach Dokumentenablage

Exportieren ?

 

Weiterhin habe ich die Steuerberechnung für Hessen Flächernfaktormodell geprüft.  Dabei ist mir für den Fall

von Wohnungseigentum aufgefallen, dass die Berechnung immer mit der gesamten Gurndstücksfläche rechnet,

obwohl ich die Miteigentumsanteile z.B. 64/1000 beim Grundstück angegeben habe.

 

Mache ich einen Denkfehler ?

 

Für Hilfe wäre ich dankbar

 

 

cha
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Hinsichtlich des Miteigentumsanteils ist die Fläche nochmal manuell umzurechnen und unter Grundstücke hier einzutragen:

cha_0-1657721699773.png

In meinem Beispiel ist der Eigentümer mit 0,02 MEA an dem Grundstück beteiligt, welches 4389m² groß ist. 

 

Aber Vorsicht, die Berechnungen aus GrundsteuerDigital stimmen nach meinen Erfahrungen bisher überhaupt nicht.

 

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clemenswg
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Nachricht 3 von 7
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Ist das so bei Fino tax irgendwo hinterlegt, oder nur Deine Lösung?

 

Es kann doch nicht sein, dass wenn ich die Miteigentumsanteile

beim Grundstück eintrage, dieses das Berechnungsmodul von Finotax nicht berücksichtigt

 

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cha
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Nachricht 4 von 7
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Wenn man mit der Maus über das grüne Fragezeichen fährt, steht da in Klammern "anteilig", also unter Berücksichtigung der MEA.

 

Passt Ihre Berechnung denn?  

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clemenswg
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Das ist eine Schrottarbeit von Fino, wenn man nicht eingebebene

Daten per Programm wieder manuell manuell umrechnen muß

 

Dies ist die Forsetzung eines miserablen Programs und seiner

Bedienunganleitung.

 

Trotzdem vielen Dank cha.

cha
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So sieht's aus. Man kann der Software (noch) nicht trauen.

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HGM-AUDIT
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Verglichen mit den Steuerberechnungen, die wir von den DATEV-Programmen gewohnt sind, sind die Berechnungen zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages - gelinde gesagt - eine Katastrophe und für Mandanten unzumutbar.

Wieso ist es nicht möglich, die Berechnungen für Befreiungen und Vergünstigungen wegzulassen, wenn diese nicht beantragt sind? Der Berechnungsausdruck würde sich so von 4 Seiten auf eine Seite reduzieren. 

 

Liebe fino, das wäre ein enormer Beitrag zur Klimaverbesserung 😀

 

MfG

H. Müller

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letzte Antwort am 13.07.2022 19:14:22 von HGM-AUDIT
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