Hallo,
kurze Frage:
Ich habe eine Mandanten mit Teileigentum (Nutzung als Büro und daher im Teileigentumsgrundbuch eingetragen), Bewertung also mit dem Sachwertverfahren.
Wie komme ich an die Bruttogrundfläche? Gilt hier auch die Vereinfachungsregelung Wohnfläche x 1,55?
Bin für jede Antwort dankbar!
Ich würde hier nur die „Wohnfläche“ angeben, wobei ich im Vorwege schauen würde, was beim bisherigen EW als Fläche angesetzt wurde.