Bei der Abfrage zur Datenvollständigkeit gibt mir GrundsteuerDigital den
"Hinweise:
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich hätte eine Frage an Sie, bitte:
So wie Sie es beschreiben, kommt anscheinend nur ein Hinweis, dass in der entsprechenden Zeile nicht per Häkchen bejaht wurde, dass der genannte Empfangsbevollmächtigte ein "Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183", aber Sie konnten das Formular dennoch abschicken?
Doch die Bejahung ist angekreuzt, nur gilt diese anscheinend nur für den Mandanten nicht aber für den/die Lebensgefährt/in sollte dieser Allein-/Miteigentümer ist. (Alleineigentümer als Abweichender Eigentümer eingetragen).
Ich denke für die Erklärung ist es unschädlich, doch selbst wenn die Empfangsvollmacht für uns vorliegt können wir diese nicht eintragen bei der zweiten Person.
P.S.: Ich verstehe nicht recht, wie ein Alleineigentümer in der Grundsteuererklärung einer Bruchteilsgemeinschaft auftauchen kann, deshalb habe ich darauf nicht Bezug genommen.
Nun die Auswahl im Eigentümer Menü war entweder Ehegatten/Lebenspartnerschaft bei der Bruchteilsvariante oder bei Basis Abweichende Eigentümer -> Ehepartner, die Alleineigentumsvariante. Dadurch das es über die Mandantendaten von Datev (DMS) läuft, ist es wohl nicht so ganz klar, dass sich die Empfangsvollmacht wenn beim Mandanten vorhanden auch auf den Partner mitbezieht.