Normale Land- und Forstwirte mit Tierhaltung haben ein Tierbestand. Glasklar.
Aber was, wenn jemand ein bisschen Acker hat, und zum Spaß ein Pferd hält? Ist das dann auch Tierbestand der Land- und Forstwirtschaft?
Was macht man, wenn der Stall vom Pferd auf dem Wohngrundstück steht, aber über den Acker laufen kann?
Und denken wir mal an die typischen Bauernhof-Besitzer, da sind dann auch ein paar Hühner auf dem Grundstück, und Enten. Das Wohngebäude wird ja leider schon zu teurem Grundvermögen, muss man die Tiere dann trotzdem bei der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigen?
Hat da jemand einen ähnlichen Fall?
Das würde mich auch interessieren!
Haben Sie hierfür eine Lösung gefunden? Wenn ja, welche?
Meine Standard-Lösung in allen zweifelhaften Fällen:
Günstigste Variante wählen, und bei "Ergänzenden Angaben" den Sachverhalt erläutern.
Danke für die Antwort!