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unterberaternummer

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letzte Antwort am 09.05.2021 19:13:56 von andrereissig
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Tochter31
Beginner
Offline Online
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270 Mal angesehen

StB betreut Mandanten mit mehreren Firmen über eine Unterberaternummer. Diese Mandanten sollen von einem StB-Kollegen mit eigener Beraternummer betreut werden; Bereiche: Rechnungswesen, Jahresabschlüsse, Personalwesen, Unternehmen online, DMS, alle Steuerprogramme.

Frage: Kann der abgebende Kollege diese Unterberaternummer zeitweise auf den übernehmenden StB übertragen? Erscheint als Berater für den Mandaten unterverändert der übergebende StB? Oder welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden?

 

Vielen Dank für Ihre Antworten Ihre Tochter31

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
243 Mal angesehen

Das Thema ist durch die Anzahl der Punkte, die Sie anschneiden, leider etwas komplexer.

 

Sofern tatsächlich ALLE Daten, incl. Steuerprogramme regelnmäßig ins RZ gesendet wurden und samt und sonders unter der mandantengenutzen BN liegen, können Sie dem übernehmenden Berater einen RZ-Zugriff erteilen, so daß er die Daten nutzen kann, ohne daß Sie einen Datenübertrag ausführen müssen.

 

Nutzen Sie dafür das Formular unter Punkt 3.1.2. in diesem Dokument:

 

https://apps.datev.de/dnlexka/document/0908710

 

Einen Mandantenübertrag würde ich für einen temporäre Übernahme nicht empfehlen, da dann der neue Berater in den Beraterdaten für das Mandant erscheint (da das Mandat dann unter dessen Mitgliedschaft läge) und dies offenbar nicht gewünscht ist.

 

Problematisch wird es natürlich bei der DMS, die ausschließlich On Premise bei Ihnen liegt und auch nicht durch einen Übertrag übergeben werden kann - was auch recht unüblich ist, da es sich ja in der Regel bei den Dokumenten um Ihre originären Arbeitsergebnisse handelt, die bei einem Beraterwechsel nicht mit übergeben werden.

 

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, ob Sie auch die BN und das BN-Kennwort der mandantengenutzen BN in Ihrer Kennwörterverwaltung hinterlegen müssten, sage aber sicherheitshalber erstmal „ja“ - also bräuchte der unterstützende Berater diese Auskunft ebenfalls.

 

Hier ist eventuell noch zu beachten, daß nicht unbedingt jeder alle Steuerprogramme ins RZ sendet, so daß man hier zuvor die Bestände überprüfen sollte.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 09.05.2021 19:13:56 von andrereissig
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