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Was sind geeignete Nachweise für Schlussabrg.?

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letzte Antwort am 13.12.2024 10:57:46 von Tanja534
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Tanja534
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir haben eine "tolle" Anfrage bekommen. Die Bank fordert:

"Bitte legen Sie zudem geeignete Nachweise vor, dass der Antragsteller nachweislich und regelmäßig mindestens 80 Prozent seiner Umsätze mit direkt von den Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielt."

 

Was stellen die sich denn darunter vor?

Einen Stapel Rechnungen?

Und wie soll man nachweisen, dass die anderen Unternehmen wirklich direkt von Corona betroffen waren?

 

Vielen Dank schon mal.

GLH
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Vielleicht das Erlöskonto / Debitor drucken und bei den höchsten Positionen anfangen und die Branche eintragen bis man 80% erreicht hat? Dazu dann zu den höchsten einen Nachweis erbringen indem man Name und Branche nebst Rechnung vorlegt? Gab ja nur wenige Branchen die nicht betroffen waren. 

 

In den FAQ steht doch sogar was dazu:

 

"Der Nachweis der indirekten Betroffenheit über Dritte kann erbracht werden durch die Auswertung geeigneter Unterlagen, aus denen sich ersehen lässt, ob die Antragstellenden tatsächlich zu mindestens 80 Prozent über Dritte im Auftrag von Kundinnen und Kunden tätig sind, die direkt von den Schließungen betroffen sind (beispielsweise auf Grundlage von Umsatzaufstellungen, betrieblichen Auswertungen, der Auswertung einer Debitorenliste, der Analyse von Erlöskonten oder der Auswertung der Aufträge und Rechnungen, vergleiche 3.6). Dieser Nachweis muss im Falle eines Antrags über prüfende Dritte zunächst gegenüber der oder dem prüfenden Dritten erfolgen, auf Nachfrage auch gegenüber der Bewilligungsstelle (auch im Falle eines Direktantrags).

Beispiel: Ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert. Die Messe ist als direkt betroffenes Unternehmen geschlossen, die Veranstaltungsagentur würde sonst von der Messe beauftragt und ist in diesem Fall indirekt von der Schließung der Messe betroffen. Der Caterer würde sonst von der Veranstaltungsagentur beauftragt und gilt daher als indirekt über Dritte betroffen, sofern er insgesamt mindestens 80 Prozent seiner Umsätze in 2019 durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte erzielte. Als indirekt über Dritte betroffenes Unternehmen muss der Caterer zudem nachweisen, dass er im November beziehungsweise Dezember 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 80 Prozent erleidet (relativ zum maßgeblichen Vergleichsumsatz). Gleiches gilt zum Beispiel für selbstständige Tontechnikerinnen oder Tontechniker sowie Messemonteurinnen und Messemonteure."
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Tanja534
Aufsteiger
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Hab der Bank jetzt erstmal haufenweise Auswertungen geschickt und nichtmal

24h später waren die Bescheide da. 😎

Vermutung: Da hatte irgendwer keine Lust, sich damit noch weiter zu befassen.

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letzte Antwort am 13.12.2024 10:57:46 von Tanja534
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