Angeblich soll das Bundesfinanzministerium wegen Corona Verlustvorträge der Coronajahre 2020 und 2021 zweck Aufstellung von Rückstellungen der Jahre 2018 und 2019 ermöglichen. Wer weiss darüber Bescheid?
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich die Frage überhaupt verstehe, aber ich hätte einen wirklich ernst und gutgemeinten Rat für Sie:
Anstatt hier an unterschiedlichen Stellen für Ihre Probleme zu versuchen eine kostenlose, womöglich noch rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten:
Suchen Sie sich einen (dauerhaften) Steuerberater Ihres Vertrauens!
Sie werden hier höchstwahrscheinlich keine belastbare, öffentliche Antwort nach Ihren Wünschen/Bedürfnissen bekommen, eher Kritik und (liebevollen) Spott.