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Verbundene Unternehmen Überbrückungshilfe III - Vermietungs-GbR

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letzte Antwort am 12.05.2022 14:01:01 von shoerner
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shoerner
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Hallo Zusammen!

 

Ich habe eine Rückfrage der L-Bank bezüglich eines Antrags auf Überbrückungshilfe III der von mir vertretenen GmbH.

 

Ich habe folgenden Fall:

 

Der Ehemann ist zu 100% an einer GmbH beteiligt. Des Weiteren mit seiner Ehefrau zu je 50% an einer Vermietungs-GbR, die Einkünfte nach § 21 EStG erzielt. In diesem Fall liegt keine Betriebsaufspaltung vor.

 

Die Vermietungs-GbR vermietet die Geschäftsräume an die GmbH.

 

Liegt in diesem Fall ein verbundenes Unternehmen i.S.d. Punkt 5.2 FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III vor?

 

Meines Erachtens ist dies nicht der Fall.

 

Zwar vermietet die GbR eine wesentliche Betriebsgrundlage an die GmbH, aber die Ehefrau ist nicht an der GmbH beteiligt, sodass keine Identität der Gesellschafter vorliegt.

 

Es liegt eine familiäre Verbindung der beiden Ehegatten in der GbR vor, aber die GbR und die GmbH sind nicht im gemeinsamen bzw. benachbarten Markt tätig.

 

Demnach komme ich zu dem Schluss, dass kein Verbundunternehmen vorliegt.

 

Hat jemand ähnliche Erfahren oder kann mich hierzu unterstützen?

 

Vielen Dank schon mal vorab für die Antworten bzw. Hinweise!

Wohlgemuth
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Hallo shoerner,

 

mich würde interessieren wie Ihr Fall ausgegangen ist?

 

Lag nach Meinung der L-Bank ein Verbund vor?

Mussten Sie dann einen neuen Antrag abgeben?

Oder wurde der vorhandene abgeändert?

 

Vielen Dank

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shoerner
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Hallo @Wohlgemuth!

 

Bisher gibt es noch immer keine Reaktion von der L-Bank, obwohl mein Widerspruch laut telefonischer Auskunft in Bearbeitung sei.

 

Ich werde einfach vor dem Ende der Änderungsfrist einen geänderten Antrag einreichen, in dem ich wieder die Mietaufwendungen in voller Höhe ansetze.

 

Meine Einschätzung wird so auch von einem Dozenten der Steuerberaterakademie Hessen geteilt. Insofern sehe ich da gute Chancen, dass die Mietaufwendungen anerkannt werden.

 

Viele Grüße, 


Steffen Hörner

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Wohlgemuth
Einsteiger
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Hallo shoerner,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Gruß

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JReckermann
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Nachricht 5 von 6
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Hallo Herr Hoerner,

 

haben Sie zu diesem Thema schon eine Rückmeldung erhalten? Ich habe einen ähnlichen Fall bei einem Antrag auf Überbrückungshilfen. Der Vater hält 100% an zwei GmbH's und zusammen mit der Tochter jeweils 50% der Anteile an einer dritten GmbH. Alle GmbH's sind im gleichen Markt tätig.

 

Die Bezirksregierung nimmt jetzt im Rahmen der Rückfragen Funktion einen Unternehmensverbund an. Die beiden GmbH's, die durch den Vater zu 100% gehalten werden, wurden von mir selbstverständlich als verbundene Unternehmen erklärt. Die dritte GmbH, an der er 50% hält wurde als Einzelantrag gestellt. So bin ich bereits für die ÜI bis ÜIII verfahren. Die Anträge wurden alle bewilligt. Nur jetzt bei dem Antrag ÜIII Plus wird der Verbund für alle drei GmbH's unterstellt.

 

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

 

Beste Grüße

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shoerner
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Nachricht 6 von 6
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Hallo Herr @JReckermann , 

 

nein, leider habe ich noch keine Rückmeldung zu meinem Widerspruch erhalten.

 

Aber ich denke, Ihr Fall ist auch nicht vergleichbar.

 

Ich denke, dass es bei Ihnen daran scheitern wird, dass alle drei GmbH's auf dem gleichen Markt tätig sind. Daher wäre meiner Meinung nach für alle drei GmbH's aufgrund der familiären Verbindung ein Verbundunternehmen zu unterstellen.

 

Viele Grüße, 

 

Steffen Hörner

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letzte Antwort am 12.05.2022 14:01:01 von shoerner
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