Guten Morgen,
ich habe von einem Mandanten, einer GmbH, den Auftrag erhalten, die Eintragung ins Transparenzregister vorzunehmen.
Sehe ich das richtig, dass bei einer Beteiligung von 96 % (Gesellschafter A) und 4 % (Gesellschafter B) nur Gesellschafter A als wirtschaftl. Berechtigter anzugeben ist (keine Sonderstellung von Gesellschafter B Stimmrechtsvollmacht, Sperrminorität etc. Gesellschafter B ist allerdings die Ehefrau von Gesellschafter A).
Ich betreue nur wenige GmbH´s und hatte mit Transparenzregister bisher nichts zu tun... Bin daher für jeden Tip dankbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Korrekt. Gesellschafter B ist nicht als wirtschaftlich Berechtigter zu erfassen.
.. vielen Dank!
Kann ein Steuerberater für den Mandanten die Eintragung vornehmen? (technisch, über die Webeseite)
Grundsätzlich ist das schon möglich, wir haben dabei die Erfahrung gemacht, daß daraufhin eine Rückfrage vom Transparenzregister kam und wir eine Bevollmächtigung durch das Unternehmen vorlegen mussten, damit der Eintrag akzeptiert wurde.