Guten Tag,
hat schon jemand Erfahrung wie die Bewilligungsstellen damit umgehen, wenn im Rahmen der Schlussrechnung die Kosten des prüfenden Dritten erhöht werden. Also von der bisherigen Kosten-Schätzung abweicht?
Vielen Dank für Ihr Feedback
Hallo @IPSL ,
dazu gibts schon einige Diskussionen hier.
Unter Andrem sind dazu hier einige Infos zu finden:
Was ist eigentlich mit den Kosten, die jetzt erst entstehen. Z.B. durch die unsinnigen Rückfragen und Anforderung von Nachweisen etc.
Wer erstattet dem Mandanten diese Kosten?
Wie regelt Ihr das?
Gruß
Martin Heim
@martin65 schrieb:
Wie regelt Ihr das?
Wir haben bereits im Vorfeld eine auskömmliche Pauschale vereinbart, die wir jetzt nachträglich ansetzen.
Schließlich war die Kommunikation der Bundesregierung und der Bewilligungsstellen seit jeher, daß im Rahmen der Beantragung nur eine "kursorische" Prüfung stattfinden soll (ist ja schließlich "schnell" und vor allem "unbürokratisch" - aber insbesondere "schnell"!) und erst im Rahmen der Schlussabrechnung eine umfangreiche Detailprüfung stattfinden wird.
Wenn einem dann also bei der Beantragung ein Betrag "X" genehmigt wurde, sollte es ja nur folgerichtig sein, in der Schlussabrechnung einen Betrag von "2X" oder "3X" anzusetzen.