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Schlussabrechnung Überbrückungshilfe

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letzte Antwort am 15.03.2024 11:12:22 von Forsterjack
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Forsterjack
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Kann ich Fixkosten, die in einem Änderungsbescheid abgelehnt wurden und gegen den Änderungsbescheid keine Klage erhoben wurde, dennoch wieder in der Schlussabrechnung ansetzen

AKW
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
568 Mal angesehen

Wenn Ihr Mandant der Meinung ist, dass die Fixkosten laut den FAQ förderfähig sind und Sie dies plausibilisieren können, dann können Sie diese in der Schlussabrechnung wieder angeben. 

 

Weil die Schlussabrechnung ist das, was am Ende zählt. Und wenn gegen de Änderungsbescheid keine Klage eingelegt wurde, dann vielleicht mit der Schlussabrechnung. 

 

Grüße

 

AKW

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Forsterjack
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Danke für den Hinweis

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letzte Antwort am 15.03.2024 11:12:22 von Forsterjack
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