Kann ich Fixkosten, die in einem Änderungsbescheid abgelehnt wurden und gegen den Änderungsbescheid keine Klage erhoben wurde, dennoch wieder in der Schlussabrechnung ansetzen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn Ihr Mandant der Meinung ist, dass die Fixkosten laut den FAQ förderfähig sind und Sie dies plausibilisieren können, dann können Sie diese in der Schlussabrechnung wieder angeben.
Weil die Schlussabrechnung ist das, was am Ende zählt. Und wenn gegen de Änderungsbescheid keine Klage eingelegt wurde, dann vielleicht mit der Schlussabrechnung.
Grüße
AKW
Danke für den Hinweis