Hallo zusammen,
kennt ihr eine Möglichkeit, die Bewilligungsstelle im Portal über die Einstellung des Geschäftsbetriebs einer Mandantin zu informieren?
Natürlich gibt es das Kontaktformular, ich hätte aber gerne etwas "offizielles" um der Mandantin eine Berechnung zu zeigen, nach der keine weitere Erstattung anfällt.
Liebe Grüße
@Steuermax schrieb:kennt ihr eine Möglichkeit, die Bewilligungsstelle im Portal über die Einstellung des Geschäftsbetriebs einer Mandantin zu informieren?
Dazu gibt es doch einen eigenen Punkt in der Schlussabrechnung:
@Steuermax schrieb:ich hätte aber gerne etwas "offizielles" um der Mandantin eine Berechnung zu zeigen, nach der keine weitere Erstattung anfällt.
Ansonsten Punkt 6.3 der FAQ für die Schlussabrechnung:
Überbrückungshilfe Unternehmen - Schlussabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Die Ermittlung der endgültigen Förderbeträge im Rahmen der Schlussabrechnung kann je Förderprogramm eine Nachzahlung von Zuschüssen an Unternehmen oder eine Rückforderung von Zuschüssen ergeben. Eine Nachzahlung von Zuschüssen aus den Corona-Wirtschaftshilfen an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder das Insolvenzverfahren angemeldet haben, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ermittelte Nachzahlungen aus Förderprogrammen, deren Förderzeitraum vor der Einstellung des Geschäftsbetriebes bzw. der Anmeldung des Insolvenzverfahrens endete.
Auch wenn der Betrieb eingestellt wurde, müssen Sie eine Schlussabrechnung erstellen.
Ich verstehe daher nicht so ganz, was Sie gerade suchen?