Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und auf der Suche nach Antworten für mein Anliegen zum Rückmeldeverfahren der NRW Soforthilfe.
Hier mein spezieller Fall:
Wir, eine Gbr mit 2 Inhabern (beide 50%50%) verzweifeln gerade an Punkt 2.2 bzw. 2.3 des Rückmeldeformulars der NRW Soforthilfe.
Einer der beiden Inhaber erfüllt eine der 3 Voraussetzungen für den Anspruch auf den fiktiven Unternehmerlohn nicht (Inanspruchnahme von Sozialhilfe). Der Andere zu 50% beteilige Inhaber allerdings schon. Unglücklicherweise ist der namentlich genannte Antragssteller in 2020, der Inhaber, der die Sozialhilfe empfangen hat.
Leider haben mehrfache Anrufe bei der NRW-Soforthilfe Hotline, Mails sowie nachfragen bei der IHK und bei meinem Steuerberater keine eindeutige Lösung gebracht.
Die Meinungen gehen in verschiedene Richtungen- von: "Es gilt die Steuernummer, d.h Sie ergeben ein Unternehmen und sind somit berechtigt, da mindestens ein Inhaber die Bedingungen erfüllt." Über: "Dies bedarf einer nachträglichen Einzelfallprüfung also lassen sie es drauf ankommen" Bis hin zu: "Automatisch sind alle Inhaber nicht mehr berechnet, da einer die Bedingungen nicht erfüllt."
Wie ihr merkt, sind wir mehr als verwirrt und wissen nicht weiter....
Ich hoffe ihr habt vielleicht den ein oder anderen Tipp für uns.
Liebe Grüße
CoO
Damit die Diskussion nicht zu sehr zerfasert, sollten wir das Thema hier weiter besprechen: