Hallo Andre, hallo Community, ich bin aktuell bei ähnlicher Thematik verzweifelt auf der Suche nach einer Lösung, vielleicht hast du eine Idee zu meiner Problematik? Wir, eine GbR mit 2 Inhabern (beide 50%50%) verzweifeln gerade an Punkt 2.2 bzw. 2.3 des Rückmeldeformulars der NRW Soforthilfe. Einer der beiden Inhaber erfüllt eine der 3 Voraussetzungen für den Anspruch auf den fiktiven Unternehmerlohn nicht (Inanspruchnahme von Sozialhilfe). Der Andere zu 50% beteilige Inhaber allerdings schon. Unglücklicherweise ist der namentlich genannte Antragssteller in 2020, der Inhaber, der die Sozialhilfe empfangen hat. Leider haben mehrfache Anrufe bei der NRW-Soforthilfe Hotline, Mails sowie nachfragen bei der IHK und bei meinem Steuerberater keine eindeutige Lösung gebracht. Die Meinungen gehen in verschiedene Richtungen- von: "Es gilt die Steuernummer, d.h Sie ergeben ein Unternehmen und sind somit berechtigt, da mindestens ein Inhaber die Bedingungen erfüllt." Über: "Dies bedarf einer nachträglichen Einzelfallprüfung also lassen sie es drauf ankommen" Bis hin zu: "Automatisch sind alle Inhaber nicht mehr berechnet, da einer die Bedingungen nicht erfüllt." Hast du oder jemand aus der Community einen Tipp?
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