Hallo,
ich habe mich zum Präsenzseminar angemeldet, es wurde über den Datev Shop bestellt. Unser Steuerberater bekam darauf eine Benachrichtigung, in dem er die Bestellung bestätigte. Danach kam nichts mehr seitens Datev. Wie geht es nun weiter? Bekommt man noch ein Schreiben von Datev mit Infos bzw. eine Anmeldebestätigung oder ähnliches oder geht man einfach hin? Auch soll man 3 Tage vorab den Zugang zu den Digitalen Arbeitsmaterialien bekommen aber wie- per Mail? An wen geht diese, Berater oder Mandant?
VG
Helena
Gelöst! Gehe zu Lösung.
...es hat sich geklärt. Nach einem Anruf wird mir die Bestätigung auch zugeschickt.
@Hlena schrieb:
Nach einem Anruf wird mir die Bestätigung auch zugeschickt.
Und wir reden von Automatisierung und #BigData und da muss man manuell anrufen ☎️?
Hinweis an die DATEV : Wir brauchen dringend so ein Portal, in dem sich jeder anmelden kann und all seine Termine sieht; alle Informationen, Unterlagen, Hinweise, Zugangsdaten und Co. dazu und man hat 1 zentrale Anlaufstelle und ist versorgt. Für mobile Geräte optimiert und am besten als App. Dann erübrigen sich solche Fragen gleich zu Beginn an.
Dem kann ich nur zustimmen. In meinem Fall hing das System zwischen Bestellbestätigung meine Steuerberaters (via Servicekontakt) und meiner Nachfrage. Und was wäre, wenn ich nicht angerufen hätte...? Nun ja es schreit eindeutig nach einer zeitgemäßen Lösung .
Und wir reden von Automatisierung und #BigData und da muss man manuell anrufen ☎️?
Diese Schallplatte passt leider nicht immer. Wenn die Kanzlei den Mitarbeiter eines Mandanten unter der eigenen Beraternummer zu einem Seminar anmeldet, weiß DATEV überhaupt nicht, dass es sich um eine Buchung für einen Mandanten handelt. Insofern kann DATEV auch den Mandanten nicht informieren.
Die Bestätigung geht immer an denjenigen, unter dessen Beraternummer bestellt wurde - im hier beschriebenen Szenario also an den steuerlichen Berater. Dieser hätte die Bestätigung an den Betroffenen weiterleiten müssen.
Keine Verteidigung - nur eine Erklärung, da es mir selbst auch schon so passiert ist.
@eliansawatzki schrieb:
Wenn die Kanzlei den Mitarbeiter eines Mandanten unter der eigenen Beraternummer zu einem Seminar anmeldet, weiß DATEV überhaupt nicht, dass es sich um eine Buchung für einen Mandanten handelt.
Warum sollte ich das bitte tun? Wer macht sowas? 🤔
Ich als StB kann doch für eine mandantengenutzte Beraternummer bestellen? So wie bei DUO auch. Kanzlei bestellt, Empfänger ist die mandantengenutzte Beraternummer, dort ist der Mitarbeiter angelegt, der einen Zugang hat und informiert werden kann. Done.
Und wenn die Kanzlei den Mitarbeiter vom Mandanten unter der Kanzleiberaternummer führt, taucht der unter Personendaten verwalten dort auf - wo er aber nicht hingehört.
#Standards - ja, man kann DATEV auf viele Wege nutzen, die uns wohl langsam alle auf die Füße fallen.
Das ist bei uns nicht so gewesen, daher meine Frage hier wo es denn landet.
Die Frage nach dem "warum" war hier einfach zu beantworten: Der Besteller wusste es nicht besser. Das ist dann der Prozentteil, bei welchem etwas schiefläuft.
@eliansawatzki schrieb:
Der Besteller wusste es nicht besser.
Dann setzen wir an der Wurzel des Übels an und überlegen uns, wie man das besser machen oder vermeiden kann. Nur weil man's nicht besser weiß, kann DATEV nicht darauf Rücksicht nehmen, die bei der Weiterentwicklung der DATEV nur bremsen. Tut mir leid. Dann bastelt DATEV wieder Lösungen, die keine sind.
Da müssen wir alle besser werden 😉. Mich nicht ausgeschlossen davon.
Das von mir angeführte Beispiel hat seine Ursache natürlich hier im Haus und muss hier eruiert werden - da habe ich keine Erwartungen an DATEV etwas anzupassen. War auch nicht Thema...