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Novermberhilfe - Ermittlung der 80%-Grenze bei direkt oder mittelbar Begünstigten

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Matthias68
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
237 Mal angesehen

Wie ist die 80%-Grenze für direkt oder mittelbar Betroffene zu verstehen?

 

Wir haben einen Künstler, der 79,9% (ernsthaft) seiner Umsätze 2019 mit einem inländischen Veranstaltungsort gemacht hat und 20,1% seiner Umsätze mit einem ausländischen Veranstaltungsort. Der Art der Umsätze nach also ein "indirekt" Betroffener.

 

Mit 75% gefördert werden nur die inländischen Umsätze (steuerbare) Umsätze. Hier sind die Umsätze genau definiert.

Stellt sich also die Frage, was bei der Betrachtung ob indirekt begünstigt nur auf die „Art“ des Umsatzes abgestellt wird oder auch die Frage der Steuerbarkeit. Sind also „nicht steuerbare Umsätze“ bei der Frage der 80% für direkte oder mittelbare Betroffenheit schädlich oder nicht?

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