Hallo,
bin ich richtig, das der Umsatz so anzugeben ist, wie es auf dem Bankkonto eingegangen ist, und nicht wie sie verursacht sind.
Beispiel:
Trainertätigkeit: 10 Wochen Trainerstunden, werden am 15.11.2019 nach Ablauf der 10 Wochen auf dem Konto als Einnahmen bezahlt.
Zählt hier der Bankeingang?
Laut FAQs, "Vergleichsumsatz ist grundsätzlich der Netto-Umsatz11 im November 2019"
Umsatz entstanden nach 10x am 15.11.. Oder? Voll im November anzusetzen.
Danke
Vielleicht habe ich es falsch im Kopf, aber ich meinte es gibt ein Wahlrecht nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten.
Daher bei vereinnahmten zählt logischer Weise der Zahlungseingang.
Moin,
das Wahlrecht gibt es laut der FAQs zur Novemberhilfe Stand 03.12.2020 für Ist-Versteuerer tatsächlich (unter 2.3 im 2. Absatz). In den davor veröffentlichten FAQs gab es noch kein Wahlrecht. Die jetzige Formulierung ist ziemlich mit def heißen. Nadel gestrickt und daher nur schwer verständlich.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit