Hallo Gemeinde,
ein Mandant von uns möchte, dass wir seine November- und Dezemberhilfe-Anträge stornieren und dafür einen Überbrückungshilfe 3 Antrag stellen, weil er da besser weg kommt.
Die Nov-/Dezemberanträge sind gestellt, geprüft und bewilligt und das Geld hat er auch schon.
In den FAQ's steht ja drin, dass man für die Monate November und Dezember nur den Antrag auf Überbrückungshilfe 3 stellen darf, wenn man vorher die Anträge für November- und Dezemberhilfe zurück genommen hat.
Leider finde ich nirgendwo einen Anhaltspunkt wie ich das hinbekomme. Wie storniere ich denn die Anträge für November und Dezember?
Eine Stornierung von NovH- oder DezH-Anträgen war nur möglich, solange noch kein Abschlag gezahlt oder noch keine Bewilligung vorlag.
Mit Abschluss der Wirtschaftshilfen ist auch die Stornofunktion entfallen.
Die einzige Möglichkeit, die Sie jetzt noch hätten, wäre, die Hilfen sofort vollumfänglich zurückzuzahlen und die Bewilligungsstelle schriftlich darüber zu informieren.
Da stellt sich jetzt natürlich immer noch die Frage, wie Sie mit den wirksamen Bewilligungsbescheiden umgehen.
So habe ich das auf jeden Fall bei einem Novemberhilfefall gemacht, bei dem bereits ein Abschlag gezahlt wurde.
Danke für die Antwort, trotz Sendepause. Sehr sehr lieb.
Ich werde es mal so mit dem Mandanten besprechen und dann mal weiter sehen.