Guten Tag,
folgende Frage:
Kann man für den Zeitraum Juli bis September und Oktober bis Dezember die Neustarhilfe + beantragen, auch wenn man für den davorliegenden Zeitraum (also Januar bis Juni) Überbrückungshilfe III beantragt hat oder gilt das Wahlrecht (Überbrückungshilfe oder Neustarthilfe) für den ganzen Zeitraum von Januar bis Dezember 2021? Ich verstehe das so, dass der Mandant für jeden Förderzeitraum neu wählen kann, ob er Neustarthilfe beantragt oder Überbrückungshilfe, bin mir aber nicht sicher, da ich bislang nur wenige Anträge auf dem Tisch hatte und daher nicht ganz so tief im Thema stecke.
Man kann die Programme Überbrückungshilfe und Neustarthilfe grundsätzlich separat wählen.
Mit freundlichem Gruß aus Halle
Hilmar Speck