Hallo,
wir haben ein größeres Unternehmen als Mandanten, das an seine Mitarbeiter regelmäßig, quartalsweise Provisionen zahlt. Nun hat ein Mitarbeiter im Jahr 2019 (III. und IV. Quartal) eine sog. Minusprovision über 2500,00 Euro gemacht. Sprich, sie haben ihm die Summe vom Festgehalt, das er auch noch bekommt abgezogen. Damit aber nicht komplett das Gehalt auf Null gesetzt wird, wurden die 2500,00 auf die Monate Januar, Februar März verteilt. Die Kollegin (ist mittlerweile ausgeschieden) die das damals gemacht hat, setzte die Provision laufend, bei der Berechnung mit einem Minuszeichen davor an, so, dass der Betrag sowohl bei der LSt als auch bei der SV mit einem Minus angezeigt wurde.
Ich habe den Mandanten im Juli dieses Jahr übernommen und bisher von diesem Vorgang keine Ahnung gehabt. Erst mit der jetzigen Abrechnung kommt mir eine Fehlermeldung, dass das Jahres-SV-Brutto im Minus sei und die Berechnung falsch erfolgen würde.
Kennt jemand etwas Ähnliches ?? Danke schon mal im Voraus
Hallo,
rein sozialversicherungstechnisch schwierig. Hier gilt das Entstehungsprinzip. Es wäre zu prüfen wie es arbeitsvertraglich geregelt ist und wie das Fixum erworben wird. Nachdem das Fixum fest zugesagt ist also der Rechtsanspruch darauf entstanden ist, wäre eine Verrechnung eher schwierig.
Die Provisionen einfach so zu verteilen sehe ich kritisch, da das Minus ja auch nicht nachweislich innerhalb dieser Monate entstanden ist. Wenn das SV-Brutto sich auf Null senkt stellen sich zudem Fragen über den KV-Schutz in den Monaten rückwirkend. Da kein beitragspflichtiges Entgelt mehr für den AN entsteht (sagen wir mal jenseits der 450 EUR Grenze).
Übrigens wohl auch rein arbeitsrechtlich verjährt weil meistens die Rückforderungen nach 3 Monaten vom Tisch sind.
Rein vom Bauchgefühl her kann der Mandant sich die Verrechnung der 2.500 EUR eher sparen, die SV/Steuer an dem Verlust zu beteiligen, sehe ich nicht gegeben.