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Musteranschreiben an Mandanten bezüglich Gebührenerhöhungen aufgrund der Inflation

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letzte Antwort am 17.12.2022 10:04:26 von wberger
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wberger
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Guten Abend, verfügt jemand über ein derartiges Schreiben? Falls ja, es ist möglich eine Kopie zu erhalten? MfG StB W. Berger

consulente_fiscale
Fortgeschrittener
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Meines Wissens gibt es kein Musteranschreiben. Ich habe mit den Kollegen in meinem Netzwerk gesprochen: wo liegt man jetzt nach Inflation mit seinen Gebühren.

 

Zum Thema Erhöhung: Ich habe die Fibu/Lohn-Mandanten angerufen und die Situation geschildert. Glücklich waren sie nicht. Verstanden haben es alle.

 

Für die ESt-Erklärungen und Jahresbuchhaltungen habe ich im Monatsrundbrief auf die Erhöhung hingewiesen. Zum Thema Happiness  bei der Mandantschaft siehe oben. 

Wenn ich mit Mandanten direkt kommuniziert habe, persönlich, per Mail oder am Telefon habe ich die Situation geschildert und es den Mandanten erklärt. 

 

Finde ich es als Gebührenverordnungsmensch angenehm, mit den Mandanten über Gebühren zu reden? Nein. Nicht wirklich. Das sind mir meine Mandanten wert, dass ich da aus meiner Komfortzone trete und die Hosen runter lasse, dass auch mir der  Bobbes auf Grundeis geht. Wir stecken doch alle im gleichen Boot.

 

Ich habe wieder feststellen müssen, dass ich sehr sozial bei meinen Anpassungen war.

 

Heute Morgen bekam ich eine Mail: Juhu, wir wollen 100 % mehr.... und dabei schenken wir Dir noch was! 

 

Von den Formulierungen hätte Datev-Marketing noch etwas lernen können. Das war Tom Sawyer im wahren Leben. Das Unternehmen wird zukünftig seinen Zaun selbst streichen.... 🖌 Bei denen komme ich nicht mehr in die Nähe der Heimwerkerprojekte. 

Lukas 23:34
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deusex
Experte
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Kollege, das werden Sie wohl in 30 Minuten selbst hinbekommen . . . bei allem Respekt.

 

Es soll ja m.E. individuell und persönlich von Ihnen sein und nicht "trockene Stangenware", kopiert und eingefügt . . .

 

Ich denke, Ihre Mandanten sollten Ihnen ein paar persönliche Worte wert sein.

 

Können Sie natürlich gerne anders sehen und will Ihnen damit nur einen Impuls geben.

 

Denken Sie dennoch bei der Erhöhung, dass mit oder ohne Inflation immer noch die StbVV von 8/2022 gilt; also einfach mal 25% drauf, läuft so nicht.

 

 

 

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wberger
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Mit etwas Verzögerung: Vielen Dank, Herr Kollege. Die Reaktionen meiner Mandanten auf meine angekündigte Gebührenerhöhung von rd. 5 % waren sehr unterschiedlich, verlassen hat mich bisher keiner. Ich wünsche Ihnen ein frohes Fest sowie ein erfolgreiches und gesundes 2023!

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letzte Antwort am 17.12.2022 10:04:26 von wberger
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