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Lohnfortzahlung- Entschädigung - Quarantäne

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lodas-abrechner
Einsteiger
Offline Online
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Hallo liebe Community,

 

ich musste mich heute wieder einmal im Rahmen der Lohnabrechnung mit einem Quarantäne-Fall beschäftigen. Der Fall ist zuerst als Kontaktperson, dann als positiv getesteter Arbeitnehmer in Quarantäne. Die Formulare unserer zuständigen Bezirks-Regierung wurden überarbeitet und es wird nun nach den Angaben des Arbeitnehmers zur Impfung und der Inanspruchnahme des Impfangebots gefragt. Fazit und gerade auch von der Regierung Mittelfranken bestätigt: 

lodasabrechner_0-1630673747693.png

 

Nun ist die Frage, wie das andere Arbeitgeber "handhaben": Hinweis und vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen, dass, wenn er nicht geimpft ist/sein sollte und sich anstecken sollte bzw. als Kontaktperson in Quarantäne muss, keine Lohnfortzahlung stattfindet. Rechtlich wird im Allgemeinen auf die kommende Rechtsprechung verwiesen.

Fazit ist, dass keine Entschädigung an den Arbeitgeber erstattet wird und der Arbeitgeber wohl zunächst seiner Lohnfortzahlungspflicht nachkommen muss. Es bleibt natürlich noch, die Erstattung der LFZ-Aufwendungen im Umlageverfahren, falls dies im Betrieb besteht. 

 

Mich würde die Praxis/Erfahrung von den Arbeitgebern interessieren.

 

Danke und schönes Wochenende,

B. Drebinger

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