Hallo, hat schon jemand einen Antrag auf November- oder Dezemberhilfe korrigiert oder geändert, wenn ein Bescheid bereits vorliegt und im Nachhinein sich herausstellt, dass der Umsatz des Vergleichsmonats (zu niedrig) im Antrag falsch angegeben wurde?
Da das Wahlrecht der Wahl des Vergleichsumsatzes (bei Soloselbstständigen; Monat oder Jahresdurchschnitt) einheitlich für die November- und Dezemberhilfe ausgeübt werden muss, müssen wir die Novemberhilfe bei einem Mandanten auch berichtigen. Laut Hotline "hmm, keine Ahnung. Ich kann Ihnen auch nichts dazu sagen. Schauen Sie mal in die FAQ" - Danke für nichts ...
Wird dann aber wohl erst in der Schlussabrechnung möglich sein:
Punkt 3.19 der FAQ: 3.19 Was ist zu beachten, wenn ein erheblicher Änderungsbedarf im Antrag besteht?
Der Direktantrag auf Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe kann jeweils nur einmal gestellt werden. Bitte füllen Sie den Direktantrag daher sorgfältig und in Ruhe aus. Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist über das digitale Antragssystem derzeit noch nicht möglich.
Die Notwendigkeit einer Änderung an Ihrem Direktantrag auf Novemberhilfe können Sie seit dem 15. Dezember über das digitale Antragssystem mitteilen. Einen entsprechenden Änderungsantrag zu Ihrem Direktantrag auf Novemberhilfe werden Sie dann voraussichtlich ab Ende Februar 2021 stellen können. Bitte warten Sie solange ab und wenden Sie sich nicht an die Bewilligungsstellen.
Im Falle von Anträgen über prüfende Dritte ist eine nachträgliche Änderung bereits gestellter Anträge im Rahmen der Schlussabrechnung möglich (diese Möglichkeit entfällt bei der Antragstellung im eigenen Namen).