Hallo zusammen,
ich brauche mal Eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
- Mandant seit 2008 Solo-Selbstständig ohne Angestellte (12 Jahre lang)
- Aufgrund von Corona wechselt Mandant wegen der wirtschaftlichen Lage zum 15.01.21
wieder zurück in ein Angestelltenverhältnis
- Gewerbe nur noch als "Nebengewerbe" seit der Anstellung bei einem Arbeitgeber ab 15.01.21
Frage:
Kann Mandant für 2021 Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe etc. stellen?
Freue mich sehr auf kurzes Feedback....
LIebe Grüße
Vielleicht hilft dieser Beitrag: Überbrückungshilfe - Nebengewerbe
Da es noch keine offiziellen FAQ zur Ü-Hilfe III bzw. Neustarthilfe gibt, kann die Frage noch nicht beantwortet werden.
Hallo zusammen,
die FAQ zur Überbrückungshilfe III sind online, dort heißt es
"Wer ist Antragsberechtigt"?
Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb1 aller Branchen
1Voraussetzung ist, dass der überwiegende Teil der Summe der Einkünfte (d.h. mindestens 51%) aus der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammt. Bezugspunkt ist das Jahr 2019.
D.h. ich kann die Hilfe in Anspruch nehmen, da der Bezugspunkt 2019 ist? Verstehe ich das richtig?