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HILFE! Wer kann helfen? Nebengewerbe aufgrund von Corona und Ü-Hilfe?

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letzte Antwort am 10.02.2021 20:01:22 von Onliner1983
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Onliner1983
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

 

ich brauche mal Eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

 

- Mandant seit 2008 Solo-Selbstständig ohne Angestellte (12 Jahre lang)

- Aufgrund von Corona wechselt Mandant wegen der wirtschaftlichen Lage zum 15.01.21

wieder zurück in ein Angestelltenverhältnis

- Gewerbe nur noch als "Nebengewerbe" seit der Anstellung bei einem Arbeitgeber ab 15.01.21

 

Frage:

Kann Mandant für 2021 Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe etc. stellen?

 

Freue mich sehr auf kurzes Feedback....

 

LIebe Grüße

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
581 Mal angesehen

Vielleicht hilft dieser Beitrag: Überbrückungshilfe - Nebengewerbe 

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oaausb69
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
529 Mal angesehen

Da es noch keine offiziellen FAQ zur Ü-Hilfe III bzw. Neustarthilfe gibt, kann die Frage noch nicht beantwortet werden.

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Onliner1983
Beginner
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Nachricht 4 von 4
460 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

die FAQ zur Überbrückungshilfe III sind online, dort heißt es

"Wer ist Antragsberechtigt"?
Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb1 aller Branchen

 

1Voraussetzung ist, dass der überwiegende Teil der Summe der Einkünfte (d.h. mindestens 51%) aus der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammt. Bezugspunkt ist das Jahr 2019.

 

D.h. ich kann die Hilfe in Anspruch nehmen, da der Bezugspunkt 2019 ist? Verstehe ich das richtig?

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letzte Antwort am 10.02.2021 20:01:22 von Onliner1983
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