Hallo zusammen, die FAQ zur Überbrückungshilfe III sind online, dort heißt es "Wer ist Antragsberechtigt"? Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb1 aller Branchen 1Voraussetzung ist, dass der überwiegende Teil der Summe der Einkünfte (d.h. mindestens 51%) aus der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammt. Bezugspunkt ist das Jahr 2019. D.h. ich kann die Hilfe in Anspruch nehmen, da der Bezugspunkt 2019 ist? Verstehe ich das richtig?
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