abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Frage zur Corona Schlussabrechnung

2
letzte Antwort am 13.12.2023 13:58:40 von bergerflorian
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
tomnick
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
323 Mal angesehen

Liebe Forenteilnehmer, 

bei Erstellung einer Schlussabrechnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Mandant A, Gastronom hatte im Abrechnungszeitraum einen Schlaganfall und war ca.6 Monate krank. Eine Bescheinigung über den den genauen Zeitraum vorzulegen verweigert er. Weiterhin wurde er im Abrechnungszeitraum dann rückwirkend ab 2019 berufsunfähig geschrieben. Für den Einbau einer Lüftungsanlage legt er nur das Angebot vor und weigert sich die Rechnung vorzulegen. Für das in diesem Zusammenhang angeforderte Hygienekonzept verweigert er ebenfalls.

Ich bin nun etwas unsicher wie ich weiter verfahren soll, ohne mich selbst in die Haftung oder Mithilfe zu katapultieren. Ich tendiere dazu, mir das alles von ihm schriftlich bestätigen zu lassen. Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall oder eine Idee? Mandatsaufgabe ist schon längst erfolgt aber die Schlussabrechnung soll ich noch machen und bezahlt ist sie auch schon und natürlich auf fertig nur die o.g Sachverhalte sind noch anhängig. Danke für die ein oder andere Idee


AKW
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
313 Mal angesehen

Hallo @tomnick ,

 

also wenn der Mandant keine Unterlagen liefert, kann die Schlussabrechnung nicht erstellt werden oder nur ohne die Geltendmachung der entsprechenden Kosten. 

Zumindest die Zahlung für die Lüftungsanlage muss vorgelegt werden, da diese Grundlage für die Förderung ist. 

Deswegen ist in einem meiner Anträge auch mal ein Hygienegerät mit 15k € Anschaffung rausgeflogen, weil das Ding nie bezahlt wurde. 

 

Wenn dem Mandanten das nicht passt, soll er sich für die Schlussabrechnung einen anderen prüfenden Dritten suchen, der den Murks mitmacht. Zur Not sogar das Honorar entsprechend wieder erstatten abzüglich dem bereits angefallenen Aufwand, aber in die Nesseln würde ich mich nicht legen wollen. 

 

Ihre Aufgabe ist lediglich die Plausibilisierung des Antrags, welcher vom Mandant erarbeitet und erstellt wurde. (in der Praxis läuft das anders ich weis). 

 

Aber wenn Sie dies nicht für plausibel halten, dann auf keinen Fall den Antrag einreichen. 

 

Die Frage ist grundsätzlich, ob der Umsatzausfall coronabedingt ist oder aufgrund des Schlaganfalls vorliegt. Sollte der Schlaganfall aufgrund einer Coronainfektion erfolgt sein, kann man wieder drüber nachdenken. 

 

(Edit: Habs doch gewusst, da Thema kommt mir bekannt vor mit dem Schlaganfall https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe-Schlu%C3%9Fabrechnung-Problem/m-p/348942 )

 

Grüße

 

AKW

bergerflorian
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
244 Mal angesehen

Wenn der Antragsteller die Unterlagen, die Sie anfordern, nicht beibringt, können Sie seine Angaben nicht plausibilisieren. Also lenkt er entweder ein oder die entsprechenden Positionen fliegen raus, salopp formuliert.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 13.12.2023 13:58:40 von bergerflorian
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage