wir haben heute von zwei unterschiedlichen Mandanten identische Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern weitergeleitet bekommen, wegen angeblich unterlassener Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023.
Es handelt sich um ein Fake - bitte Vorsicht, das dürfte vermutlich bei vielen Mandanten der Fall sein.
Anhand der folgenden Merkmale ist erkennbar, dass es eine Fake-Mahnung ist:
- es ist unüblich, dass das Bundeszentralamt für Steuern eine ggfls. beim Bundesanzeiger nicht erfolgte Offenlegung anmahnt. Üblicherweise erfolgt eine Mahnung durch den Bundesanzeiger, und dann wird auch „nur“ eine Mahngebühr von € 103,50 festgesetzt (keine sonstigen Gebühr u. Ä.).
- es ist eine spanische (!) Bankverbindung angegeben, auf welche die Kosten überwiesen werden sollen. Üblicherweise müssen Mahngebühren an das Bundesamt für Justiz auf eine Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank überwiesen werden.
- für „kleine“ Kapitalgesellschaften müssen nur die Bilanzzahlen offengelegt werden, keine Umsatzzahlen.
- offenlegungspflichtig sind auch Unternehmen, welche gar keine Steuern bezahlen müssen. Insoweit wirkt bereits die nicht namentliche Anrede mit „sehr geehrter Steuerzahler/Steuerzahlerin“ seltsam.
- sowohl das angegeben Kassenzeichen als auch das Aktenzeichen entsprechen in keiner Weise dem bisher bekannten Aufbau. Zudem sind beiden heute hier aufgetretenen Fällen die Akten- und die Kassenzeichen identisch.
- auf dem „Bescheid“ sind keinerlei Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen aufgedruckt, auch das ist unüblich.
Das Bundesamt für Justiz ist bereits informiert, wir warten noch auf eine Rückmeldung