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Elektronischer Empfang sonstiger Schreiben vom Finanzamt - notwendige Schritte in der Kanzlei

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Alexander_Herrmann
Meister
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In Baden-Württemberg übermittelt die Finanzverwaltung seit einigen Wochen nicht nur Bescheide, sondern jegliche Korrespondenz elektronisch, also insbesondere auch Beleganforderungen, Prüfungsanordnungen usw. Die anderen Bundesländer sollen wohl im Laufe des Jahres 2024 folgen.

 

Damit von Seiten der Finanzverwaltung eine elektronische Übermittlung möglich ist, müssen in der Kanzlei (pro jeweiligem Mandat!) die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen sein:

 

  1. In der Vollmachtsdatenbank muss beim jeweiligen Mandant die elektronische Bescheidbekanntgabe aktiviert sein. Wie das massenweise für alle Vollmachten aktiviert werden kann, findet ihr in folgendem Beitrag:
    Community-Beitrag zur elektr. Bescheidbekanntgabe in der VDB (massenweise) 

    Hinweis: Das setzt natürlich zunächst das Vorliegen einer Empfangsvollmacht voraus.
  2. In der zuletzt übermittelten Steuererklärung muss der Haken "Unter Mitwirkung Angehöriger steuerberatender Berufe" gesetzt sein (dürfte der Standardfall sein) 
Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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