Hallo,
mein Arbeitgeber hat mein Arbeitsverhältnis ab 01.01.2024 von Minijob auf Midijob verändert, bei gleichem Arbeitsaufkommen.(hier Fahrerjob)
Die zuleistenden Arbeitsstunden von 47 werden regelmäßig deutlich unterschritten, sodass ich eigentlich wieder als Minijobber bezahlt werden müsste.Mein Arbeitgeber beharrt aber darauf, mich weiter als Midijobber zu führen,was für mich als Rentner bedeutet, dass ich mein Einkommen ja auch noch versteuern muss.Gibt es da nicht eine Pflicht bei regelmäßiger Unterschreitung der Mini-Miijobgrenze , eine Einstufung entsprechend der Anzahl Stunden anzupassen?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Klauswoods
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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