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DSGVO: E-Mail Korrespondenzen Finanzamt

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letzte Antwort am 29.06.2018 12:13:49 von mapex
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martin65
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Nachricht 31 von 34
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Die Erfahrung mit diversen bayrischen Finanzämtern zeigt: verschlüsselte Email-Anhänge mit Passwort sind schlicht und ergreifend finanzamtsseitig nicht möglich. Ich nutze derzeit (leider) auch Post und Fax -

Ich habe eine Beleganforderung ohne persönliche Angaben mit einfacher E- Mail unverschlüsselt gesendet und folgenden Antworttext in der Eingangsbestätigung erhalten:

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail an das Finanzamt Frankfurt am Main I. Ihre Nachricht wird zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Soweit Ihre E-Mail individuelle steuerliche Angelegenheiten betrifft, wird eine Rückmeldung auf dem Postweg erfolgen. Eine Beantwortung Ihrer E-Mail auf elektronischem Weg ist in diesen Fällen aus Gründen des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses nicht möglich.

Daneben möchten wir Sie auf die Möglichkeiten der Datenübermittlung über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt(https://www.elster.de) hinweisen. Dieses ermöglicht eine sichere und kostenfreie Übersendung aller gängigen Steuererklärungen sowie von Einsprüchen und wird laufend erweitert. ELSTER – Ihr Online-Finanzamt dient hierbei auch der Verfahrensbeschleunigung und führt zudem durch formale Vorabprüfung zu weniger Rückfragen durch das Finanzamt.

Ja, das Finanzamt hat auch mit der DSGVO und dem Steuergeheimnis zu kämpfen. Hierbei wird impliziert, dass Briefpost sicherer ist als E-Mail-Versand.

In NRW gibt es ein wenig genutztes sicheres E-Mail-Verfahren mit den Finanzämtern (FinMail). Es ist wie ein Einhorn - Man weiß, dass es das gibt aber keiner hat es gesehen. Das soll jetzt wohl eingestampft, statt ausgebaut/verbessert werden.

Schöne neue Welt.

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dprobst
Fortgeschrittener
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Nachricht 32 von 34
118 Mal angesehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch meine Erfahrungen hier in Bayern mit der Digitalisierung sind mehr als frustrierend, wenn es um die Kommunikation mit der Verwaltung geht.

Das Kreisverwaltungsreferat München erklärt stolz, dass die Digitalisierung voranschreite, man könne jetzt auch Termine online vereinbaren – mit Ausnahme des Haupthauses. WAS FÜR EIN FORTSCHRITT.

Bei den Finanzämtern in Bayern ist die Sache mit der Digitalisierung noch schlimmer:

Es gibt tatsächlich pro Finanzamt eine offizielle E-Mail-Adresse: poststelle@.... Mails die dort ankommen, werden ausgedruckt und landen im normalen Postverteiler. Wenn Sie Glück haben, landet ihre ausgedruckte Mail im Postverteiler bevor der Beamte mit seinem Rundgang durch das Amt startet. Wenn nicht, erreicht die E-Mail den Sachbearbeiter halt erst einen Tag später.

Mich würde mal interessieren, was das Finanzamt mit den Original E-Mails macht?

Als Unternehmen sind unsere Mandanten und  wir verpflichtet, die Eingangspost im Originalformat zu archivieren. E-Mail ausdrucken, lochen abheften und Original-Mail löschen  wäre ein eklatanter Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften und damit gegen die GoBD, den das Finanzamt sicher als gefundenes Fressen als Begründung für eine Schätzung verwenden würde.

Mail-Anhänge werden von der Poststelle meistens prinzipiell ignoriert (Begründung: Virengefahr). Unverschlüsselte Anhänge teilen das Schicksal der Mail. Entweder bleiben sie unbeachtet oder werden ausgedruckt… Sollten Sie eine Mail mit einem passwortgeschützten Anhang schicken, erhalten Sie die Antwort, dass Passwörter aus Datenschutzgründen nicht abgefragt werden. Also das ganze wieder rückwärts per Fax oder Post.

Vorhaltepflicht von Belegen ab ESt-VZ 2017. Telefonische Auskunft einer Sachbearbeiterin des Finanzamts Starnberg: „Das interessiert uns nicht, wir bearbeiten die Steuererklärung nur wenn alle Belege wie bisher vorliegen.“ Belegeinreichung per Mail ist aber praktisch unmöglich.

Ähnlich verhält es sich – jedenfalls in Bayern – mit den elektronisch übermittelten Steuererklärungen. Die werden in den jeweiligen Finanzämtern ausgedruckt, per DHL nach Wunsiedel verfrachtet, dort edv-mäßig wieder erfasst (wurde ursprünglich manuell eingetippt, mittlerweile sollen Scanner zum Einsatz kommen) und anschließend wieder per DHL in das Veranlagungsfinanzamt zurückgebracht. Was dann wohl mit den Papierausdrucken passiert???

Wahrscheinlich ist das auch der Grund dafür, dass wir in Einzelfällen bis heute per Post Anforderungen von Steuererklärungen erhalten, die bereits elektronisch übermittelt wurden. Selbst auf den Hinweis hin, dass ein Transferticket vorliege, erfolgt beim Gegenüber oft nur ein Achselzucken: Ob wir die Erklärung noch Mal übermitteln oder eine Kopie per Post schicken könnten?

Muss man das noch kommentieren?

martin65
Meister
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Nachricht 33 von 34
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Vieles kann ich hieraus auch bestätigen.

Die elektronischen Steuererklärungen werden (wohl) nicht ausgedruckt. Aber elektronisch durchgeschleust werden Sie auch nicht (Aussage FA Köln-Ost: Nein elektronisch werden die Steuererklärung nicht automatisch bearbeitet. Wir schauen uns jeden Steuerfall an).

Die Mails werden tatsächlich ausgedruckt und wandern alle über den Schreibtisch des SGL zum Sachbearbeiter. Beim Fax ist es ähnlich. Also null Zeitersparnis und kein besserer Workflow. Wenn man gut mit einem Sachbearbeiter kann (insbesondere BP), dann darf man diesen schon einmal direkt anmailen. Das ist doch schon einmal etwas.

In Berlin gibt es bei den Finanzämtern neuerdings Back Offices (auch so auf englisch genannt). Mal schauen ob's hilft.

Frohes Schaffen aus dem Rheinland gewünscht.

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mapex
Fachmann
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Nachricht 34 von 34
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wie beliebte einst ein Praktikant bei uns immer zu sagen:

"That's the way it goes, Baby!"

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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letzte Antwort am 29.06.2018 12:13:49 von mapex
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