Wir haben heute die neue Auswertung Überbrückungshilfe II getestet.
Wir sind der Meinung die Prüfung der Vorschrift ....oder zwei zusammenhängende Monate mit Umsatzrückgang größer 50 % wird von DATEV nicht ausgewertet.
DATEV vergleicht nur den Umsatz gesamt April bis August und nicht die zweite Prüfung Umsatzrückgang in 2 Monaten größer 50 % oder liegen wir falsch?
Bitte postet Eure Erfahrungen mit der Auswertung Überbrückungshilfe II und prüft das auch mal nach.
Vielen Dank
#steuerberaterzukunft
Im Rahmen der Auswertung ÜH II habe ich bei diesem Kriterium auch festgestellt, dass meines Erachtens die Abfrage nicht korrekt erfolgt:
April 2020 -65%
Mai 2020 -36%
ergibt 101% und im Durchschnitt : 2 = 50,5%; also antragsberechtigt, da Umsatzeinbruch mind. 50% (siehe FAQ 1.2).
Die Auswertung Datev verneint hier eine Antragsberechtigung. Erst ab 102% : 2 = 51% gilt der Umsatzeinbruch als antragsberechtigt.
Hallo zusammen,
das Addieren und durch 2 teilen der Prozentzahlen führt nur zum richtigen Ergebnis, wenn der Umsatz in 2019 in beiden Monaten gleich hoch war.
Um zum passenden Ergebnis zu kommen, muss erst der 2019er Umsatz beider Monate addiert werden, sowie der Umsatzrückgang. Dann kann man mit dem Prozentrechnen beginnen bzw. die Umsatzsumme durch 2 teilen und mit der Umsatzrückgangsumme vergleichen.
Hallo Hr. Lachmann,
ja klar, das ist richtig, so wie sie es beschreiben.
Andererseits hätte die Datev sich auch keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn diese Berechnung auf der Auswertung auch ausgegeben worden wäre.
So wie es ist, ist es tatsächlich verwirrend und jene, die eine gesunde Skepsis - auch Datev-Auswertungen gegenüber - haben, müssen dann halt doch "von Hand" nachrechnen.......
Just my 2 Cents
Alles in allem aber trotzdem ganz, ganz lieben Dank für Eure Unterstützung....Daumen hoch....
Arnd auf `m Kamp
Vielen Dank auch von meiner Seite!
Hallo @Arnd05,
die Chancen stehen gut, dass die Berechnung für die Monatspärchen bereits nächste Woche kommt.
Hallo @Marco_Lachmann ,
das ist ja prima; und wenn mir dann noch jemand sagen kann, warum mir bei den beigefügten Zahlen die Auswertung angibt, der Antrag könne gestellt werden, da "an 2 aufeinander......etc."; tja, dann bin ich auch glücklich....weil: meine Addimaschine sagt mir immer etwas anderes.......
😉
Hallo @Arnd05,
auch da sind wir dran.
Tja, dann mal besten Gruß an die Programmierer:
Dann noch im Drucktool "Feststellung der Antragsberechtigung" die voreingestellten Seitenränder von 1 Zoll auf 15 mm ändern; dann passt der Druck auch auf eine Seite...😉
Hallo zusammen,
und hier noch das Dokument zu Corona-Überbrückungshilfe 2. Phase: Falsche Ermittlung Umsatzrückgang