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Corona-Soforthilfe "Schlussabrechnung"

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letzte Antwort am 24.11.2023 08:06:45 von AKW
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jejo
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Gibt es eigentlich Vorgaben, wie die ganzen Corona-Soforthilfe-Verfahren zum Abschluss zu bringen sind?

 

Ich habe sowohl Fälle, in denen im Rückmeldeverfahren kein als auch vollständiger Rückzahlungsbedarf übermittelt wurde, jeweils ohne dass bis heute ein Bescheid dazu ergangen wäre.

 

Schätzungsweise werden die Bescheide mit den Rückforderungen "irgendwann" noch "eintrudeln" ...

 

Aber was ist mit den anderen? Erfolgt da noch eine (weitere) gesonderte Prüfung? Kommen Bescheide, die die erhaltene Corona-Soforthilfe der Höhe nach bestätigen? Wie lange wird man hier noch im Unklaren gelassen, bevor man dieses Kapitel (endlich) schließen darf?

 

Es wird nach bald vier Jahren extrem lästig, den Mandanten lediglich zu sagen, ich weiß auch nicht ob und wenn ja was da noch kommt ...

 

AKW
Erfahrener
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Guten Morgen @jejo ,

 

hier wäre interessant zu wissen, welche Vergabestelle bei Ihnen gemeint ist. 

 

Die L-Bank in BaWü ist hinsichtlich der Soforthilfe doch schon relativ weit gekommen. Nachdem die Rückmeldefrist mit dem errechneten Liquiditätsengpass Ende 2021 abgelaufen ist und daraufhin die Rückzahlungsbescheide ergingen mit Zahlungsziel 30.06.2023 , kommen jetzt die Mahnungen zur Rückmeldung an diejenigen, die noch nichts gemacht haben. 

Für die Rückmeldung jetzt gibt es ein schönes Portal in dem man fast so detailgetreu wie in der Überbrückunsghilfe die Umsätze und Kosten angeben darf... hätte man damals 2021 gemeldet, wäre eine Summe zu melden gewesen 😉  

 

Die letzte frist endet irgendwann im Januar 2024, was danach passiert, ob nochmal ein Bitte-Bitte-Melden-Schreiben kommt oder einfach mal die Zahlung der kompletten Hilfe angefordert wird, bleibt abzuwarten. Wegen mir an alle die nichts zurückgemeldet haben, Bescheid mit Rückzahlung raus, 2 Wochen Zahlungsziel und ansonsten Kontenpfändung. 

 

Wer dann noch meckert muss sich vorhalten lassen, dass er 2 Jahre für die Rückmeldung Zeit hatte.

 

Ein leidiges Thema ich weis, aber zumindest in BaWü ist ein Ende in Sicht. 

 

Grüße

 

AKW 

jejo
Aufsteiger
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Danke @AKW !

 

welche Vergabestelle

Auch hier L-Bank in BaWü.

 

Wegen mir an alle die nichts zurückgemeldet haben, Bescheid mit Rückzahlung raus, 2 Wochen Zahlungsziel und ansonsten Kontenpfändung.

Einverstanden!

 

Ein leidiges Thema

Ein leider extrem leidiges Thema!

 

zumindest in BaWü ist ein Ende in Sicht

Ich sehe das Ende bedauerlicherweise überhaupt nicht, denn außer den Bestätigungen zu den durchgeführten Rückmeldeverfahren habe ich bisher exakt NULL Bescheide erhalten ...

 

Ich würde gerne ALLE Verfahren abschließen können, wenngleich die fehlenden Nachzahlungsbescheide "nicht ganz so weh tun" ...

 

Was ist mit den Mandanten, die KEINEN Rückzahlungsbedarf angemeldet haben?

 

Dürfen die (und ich) irgendwann in ein, zwei, drei, vielen Jahren hoffen, dass jetzt nichts mehr kommt?

 

Ich finde diese Unsicherheit höchst "unattraktiv" ...

 

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AKW
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Also ich hab im August 2022 einige Widerrufs- und Erstattungsbescheide bekommen. Hab jetzt keine Aufstellung geführt, aber ich meine für fast alle die ein Rückzahlungsbedarf angemeldet haben. 

 

Für diejenigen, die eine 0 zurückgemeldet haben, fehlt tatsächlich noch ein Bescheid. 

 

Ich vermute und befürchte fast, dass die L-Bank sich nachdem die letzte Phase der Aufforderung zur Rückmeldung abgelaufen ist, an die Rückfragerei macht. Denen reicht wohl doch nicht alles in einer Summe zu melden. 

 

Ich vermute dass für diejenigen, die nicht den kompletten Betrag zurückbezahlt haben bzw. gar nichts zurückbezahlt haben, Nachweise für entsprechende Zahlungseingänge und Ausgänge gebracht werden müssen. 

 

Endlich mal wieder Arbeit. ich hab mich fast schon drauf eingestellt nur noch 50 Std in der Woche zu haben 😉

 

Grüße

 

AKW

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letzte Antwort am 24.11.2023 08:06:45 von AKW
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