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Bewirtung von Arbeitnehmern bei Mitarbeiterbesprechung

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letzte Antwort am 13.04.2022 12:16:48 von renek
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OoLIZoO
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich bin mir durch das ganze lesen von Haufe, NWB, Lexinfo und das Forum nun am Ende so unsicher geworden, dass ich doch einen eigenen Beitrag schreiben muss.

 

Ein Arbeitgeber macht eine Mitarbeiterbesprechung mit seinen 2 Arbeitnehmern (mehr hat er nicht). Natürlich kann er da nicht einfach schnöde Brötchen holen und zur Verfügung stellen oder Pizza ins Büro bestellen. Nein! Man muss da unbedingt bei McDonalds für 24,16€ essen gehen. 🙈

 

Sind ja nicht mal 10 € pro Nase. Deswegen wollte ich es eigentlich einfach als Aufmerksamkeiten abtun, aber hab dann doch angefangen zu lesen.

Jetzt bin ich verunsichert, weil das Essen eben nicht in den eigenen Geschäftsräumen zur Verfügung gestellt wurde. Das wird aber überall betont, dass das wichtig ist.

 

Aber es bleibt ja trotzdem bei den unter 50 € und unter den 60 € pro Monat. Es sind trotzdem Sachzuwendungen und ein betrieblicher Anlass ist auch gegeben.

 

Ich kann das doch nicht als Bewirtung buchen, oder? Es handelt sich ja nicht um Geschäftspartner oder Kunden. Aber eine Betriebsveranstaltung in dem Sinne von Weihnachtsfeier oder Sommerfest ist das ja auch nicht.

 

Oder bin ich mit den Aufmerksamkeiten nun trotzdem richtig?

OoLIZoO
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
2554 Mal angesehen

Guten Morgen liebe Community,

 

nur um nochmal zu versuchen, dass vielleicht doch einer eine Antwort geben kann.

 

Wenn das Thema erstmal auf Seite 5 oder 6 gelandet ist, ist es verständlicher Weise aus dem Blickfeld verschwunden und keiner findet es mehr, wenn man nicht genau danach sucht.

 

Ich frage mich natürlich, ob das Thema vielleicht vollkommen abwägig ist für gestandene Steuerberater und nur für mich als "Finanzbuchhalter noch nicht lange genug im Steuerbüro" eine Überlegeung wert ist.

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AKW
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
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Guten Morgen, 

 

ich würde das pragmatisch auf das Konto 4140 (SKR03) Freiwillige soziale Aufwendungen LSt-frei mit VoSt-Abzug buchen. 

Ganz ehrlich, wenn ein Prüfer den Beleg anschaut und die 50 Cent Steuer zurück will, soll er den Aufwand betrieben. 

Ich denke hier sollte man das Wesentliche und die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren. 

 

Wenn die Bewirtung mehrmals im Monat erfolgen sollte, müsste man mit dem Mandanten sprechen und eine Lösung dafür suchen. 

 

Sicher nicht 100% korrekt, aber vertretbar in meinen Augen. 

 

Grüße AKW

renek
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
2476 Mal angesehen

Ich verbuche das als Bewirtung. Allerdings habe ich den Luxus, dass ich 5-stellige Konten habe und daher 3 Unterkonten angelegt habe - Kunden, Geschäftsfreunde, Mitarbeiter.

 

Die 30% nicht abzugsfähige Bewirtungskosten werden lediglich aus 1 und 2 gezogen, 3 bleibt unberührt, weil 100% abzugsfähig.

 

 

Als freiwillige soziale Leistungen würde ich das persönlich nicht sehen. Aber hier werden Sie von 2 Leuten auch 3 Meinungen bekommen.

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letzte Antwort am 13.04.2022 12:16:48 von renek
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