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Benachbarte Märkte im Sinne der FAQ's (ÜH IV)

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shoerner
Beginner
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Nachricht 1 von 1
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Hallo Zusammen!

 

Ich hätte mal eine Frage zur Definition der benachbarten Märkte im Sinne der FAQ's.

 

Die L-Bank führt bei mir aus, dass die "Vermietung der betrieblich genutzten Immobilie dem operativen Geschäftsbetrieb des antragstellenden Unternehmens unmittelbar vorgeschaltet und damit auf einem benachbarten Markt angesiedelt" sei.

 

Vermietet werden Büro- und Lagerflächen an eine GmbH in der Veranstaltungsbranche.

 

Es liegt keine Betriebsaufspaltung vor und es werden keine Betriebsvorrichtungen vermietet. 

 

Vermieter sind der Ehemann (beteiligt zu 45%) und die Ehefrau (beteiligt zu 55%) in Form einer Vermietungs-GbR; alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH ist der Ehemann.

 

Nach meiner Auffassung kann die reine vermögensverwaltende Vermietung nicht als der GmbH vorgelagerter Markt gedeutet werden. 

 

Gibt es hierzu Erfahrungswerte oder Definitionen zu den benachbarten Märkten, die hier weiterhelfen?

 

Vielen Dank schon mal für die Unterstützung!

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