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Antragsfrist Überbrückungshilfe III bis 02.11.2021

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letzte Antwort am 27.10.2021 15:07:48 von andrereissig
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rm6
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Wäre so typisch, die Verlängerung nicht explizit nicht in die FAQs aufzunehmen. Gilt das dann auch für die Neustarthilfe und vorallem: Wurde das auch so programmiert? Fragen über Fragen ...

 

Antragsfrist Überbrückungshilfe III bis 02.11.2021

25.10.2021

Da der Fristablauf für die Überbrückungshilfe III am 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt, haben wir beim BMWi nachgefragt, ob es eine Verlängerung analog des § 31 Abs. 3 VwVfG gibt. Heute kam die Antwort des BMWi:

"Nach den Fristenregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch enden Fristen am Wochenende bzw. Feiertag erst mit Ablauf des folgenden Werktages. Entsprechend können Anträge bis 2.11.2021 gestellt werden, da in mehreren Bundesländern der 1.11. ein Feiertag ist."

Das BMWi hat zudem - unverständlicherweise - mitgeteilt, dass dies aber nicht in die FAQ aufgenommen wird.

 

Quelle: https://stbverband.de/antragsfrist-ueberbrueckungshilfe-iii-bis-02-11-2021-8995035/ Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg

andrereissig
Allwissender
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Das BMWi hängt da wohl gerade etwas hinterher.

 

Gerade kam vom StBV die folgende Mail:

 

nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ab sofort die Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert worden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Er hat sich für eine Fristanpassung eingesetzt.

 

Die Einreichungsfrist der Endabrechnung für prüfende Dritte ist nun auf den 30.06.2022 verlängert worden.

 

Der FAQ-Katalog zur Neustarthilfe wurde um diesen und folgende weitere Punkte aktualisiert:

 

  • In den Ziffern 3.4 und 4.8 wurde die Fristanpassung für prüfende Dritte für die Einreichung der Endabrechnung eingefügt.
  • Unter Ziffer 2.2 und 4.1 wurde die Option für die Antragstellenden, die im Antragsverfahren ihre Umsätze aus Personengesellschaften nicht angegeben haben, eröffnet. Antragstellende können dies über einen Änderungsantrag nachholen, damit sie die Endabrechnung auf Grundlage korrekter Daten einreichen können.
  • Eine kleine Änderung zur Klarstellung (hier kursiv) hat das BMWi in die Überschrift der Ziffer 4.13 „Wie ist vorzugehen, wenn aufgrund eines Fehlers im Bewilligungsverfahren ein Bewilligungsbescheid und/oder eine Auszahlung fehlerhaft ist?“ aufgenommen.

Das ist auch noch nicht in den FAQ umgesetzt und würde bedeuten, daß die NSH bis zum 30.06. schlusszurechnen wäre und die spätere Neustarthilfe schon am 31.03.

 

Das ergibt ja auch (mal wieder) keinen Sinn.

 

Da werden wir wohl abwarten müssen, bis der Zuständige für die Homepage sich an die tastatur setzt.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 27.10.2021 15:07:48 von andrereissig
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