Hallo,
ich habe eine Frage wegen der zeitlichen Zuordnung bei der Überbrückungshilfe 3 (November 2020- Juni 2021).
Hier mal ein Beispiel:
Mandant erhält im März 2021 eine Jahresabrechnung für Gas für das Jahr 2020. Hieraus ergibt sich ein Guthaben von 2.000 €. Ansonsten sind im März noch Fixkosten für Strom, Wasser.... in Höhe von 500 € abzugsfähig.
1) Muss ich das Guthaben mit den Kosten 500 € verrechnen, sodass ich im März dann 0 € ansetze?
Was ist dann mit den restlichen 1.500 € fallen die dann raus?
2) Kann ich statt Variante 1) das Guthaben zwölfteln und dann nur die Fixkosten für den Fördermonat November und Dezember 2020 kürzen? Weil das Guthaben für 2020 nicht die Fixkosten 2021 mindern darf?
Hat hier jemand Erfahrung?
Das Thema wurde hier schon einmal besprochen. Eventuell hilft Ihnen dieser Thread weiter:
https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe-III/m-p/222209#M9891