abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Überbrückungshilfe Personalaufwendungen

3
letzte Antwort am 29.11.2023 20:50:53 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
D-Henning
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
406 Mal angesehen

Bei der Kostenposition 12 werden Personalaufwendungen gefördert, die nicht vom Kurzarbeitergeld umfasst sind. Der Mandant hat einen Vollzeitangestellten, für den KUG beantragt wurde. Ansonsten wurden noch zwei Aushilfslöhne abgerechnet. Sind die Aushilfslöhne ausreichend, um den Personalkostenzuschuss erklären zu können?

 

Vielen Dank im Voraus. 

bergerflorian
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
383 Mal angesehen

Nach dem eindeutigen Wortlaut der FAQ ja.

Außer Ihre beiden Aushilfslöhne hatten im entsprechenden Monat nicht gearbeitet / keine Stunden / keinen Lohn, dann eher nein.

0 Kudos
wwinkelhausen
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
378 Mal angesehen

Es gibt keine Mindestgröße, 1 Cent Lohn ohne KUG reicht.

Dinosaurier
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
363 Mal angesehen

Es ist eine Pauschale. Das Wesen einer Pauschale besteht darin, unabhängig von der Grundgesamtheit zu sein.

 

Sie müssen nichts erklären.

Live long and prosper!
0 Kudos
3
letzte Antwort am 29.11.2023 20:50:53 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage