Bei der Kostenposition 12 werden Personalaufwendungen gefördert, die nicht vom Kurzarbeitergeld umfasst sind. Der Mandant hat einen Vollzeitangestellten, für den KUG beantragt wurde. Ansonsten wurden noch zwei Aushilfslöhne abgerechnet. Sind die Aushilfslöhne ausreichend, um den Personalkostenzuschuss erklären zu können?
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nach dem eindeutigen Wortlaut der FAQ ja.
Außer Ihre beiden Aushilfslöhne hatten im entsprechenden Monat nicht gearbeitet / keine Stunden / keinen Lohn, dann eher nein.
Es gibt keine Mindestgröße, 1 Cent Lohn ohne KUG reicht.
Es ist eine Pauschale. Das Wesen einer Pauschale besteht darin, unabhängig von der Grundgesamtheit zu sein.
Sie müssen nichts erklären.