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Überbrückungshilfe/Novemberhilfe/Dezemberhilfe und Transparenzregister

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letzte Antwort am 29.03.2021 13:06:57 von lisa4
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Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Zwischenzeitlich ist es gelungen, die Problematik zeitlich zu entschärfen (siehe Stand 26.03.2021)

 

Die Lösung zu Ihrer Frage ist nachfolgend im Stand vom 22.03.2021 unter Punkt g zu finden:

 
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/12/28/honorar-haftung/

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
stbberlin
Einsteiger
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Hm, vielen Dank.

ich suche nur verzweifelt nach der unter g beschriebenen

 

"Kontaktfunktion (Aktionen–> Fragen an die Bewilligungsstelle (Anfrage der Bewilligungsstelle) —>Begleitendes Dokument hochladen–> Inhalt anfügen) 

 

Ich glaub ich mach jetzt erst mal Pause und versuche es nachher nochmal.

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AKW
Fachmann
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Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste man dort anrufen und sich eine Rückfrage stellen lassen. 

Auf diese Rückfrage lässt sich dann antworten und dabei entsprechende Belege mit einreichen. 

 

Ansonsten scheint eine Einreichung oder Kontaktaufnahme zu den einzelnen Anträgen, zumindest Bayern und Ba-Wü, nicht möglich. 

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stbberlin
Einsteiger
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Habe gerade versucht bei der IBB anzurufen.

Dort läuft folgende Telefonansage:

 

" Aufgrund der hohen Anzahlt der Anfragen zur Überbrückungshilfen können wir Ihren Anruf derzeit leider nicht entgegennehmen"...

 

Eine Kontaktaufnahme per email scheitert leider auch, da sich das Kontaktformular nicht abschicken lässt.

 

Ich geb es jetzt auf und hoffe, dass bis Montag die gesicherte Info kommt, dass landesweit der Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten nachgereicht werden kann.

 

Ich versteh nicht ganz, warum man es uns derart schwer macht...... wir haben ja auch sonst nix zu tun.

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AKW
Fachmann
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NEU: 26.03.2021 Bundessteuerberaterkammer: Bundeseinheitliche Lösung für Transparenzregister erreicht!!!

 

 

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/12/28/honorar-haftung/

 

 

Eventuell nochmals den Link von Hilmar Speck durchlesen. Dieser wird laufen aktualisiert 

Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Das Bundeswirtschaftsministerium zieht nun im FAQ Novemberhilfe/ Dezemberhilfe in Kürze nach😉.

 

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/11/12/ueberbrueckungshilfe/

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Hilmar Speck 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
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lisa4
Einsteiger
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Nachricht 37 von 37
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Hallo,

 

ich habe mal zur Antragsstellung für eine GbR eine Frage:

 

In den Ausfüllhinweisen heißt es:

 

Verbundenes Unternehmen
 

Für verbundene Unternehmen darf nur ein Antrag für alle verbundenen Unternehmen insgesamt gestellt werden. Bei Personengesellschaften ist nur einer der Gesellschafter für die Gesellschaft antragsberechtigt. In den Adressfeldern sind nur die Daten des antragstellenden, verbundenen Unternehmens einzutragen.

 

Verstehe ich das richtig, dass Gesellschafter A und Gesellschafter B als verbundenes Unternehmen gelten (GbR´s also immer verbundene Unternehmen sind)?

 

Bei "Antragssteller" trage ich dann die Daten eines Gesellschafters ein. 

Muss ich jetzt bei "verbundene Unternehmen verwalten" unter " Unternehmen hinzufügen" die Daten des Mitgesellschafters eintragen?

 

Da ich als Rechtsform "GbR" angegeben habe, müssen weiter untern die Gesellschafter ja auch nochmals angegeben werden....

 

Ich wäre für jeden Hinweis dankbar!

 

 

 

 

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letzte Antwort am 29.03.2021 13:06:57 von lisa4
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