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Überbrückungshilfe III - Umsätze Sollbesteuerung

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letzte Antwort am 08.06.2021 10:31:39 von dancingh
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Schulz_
Einsteiger
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Hallo ihr Lieben,

 

ich steh gerade auf den Schlauch 😊

 

  • Ich habe einen Mandanten, der Apps entwickelt
  • Leistungen werden für mehrere Monate in einer Rechnung ausgestellt
  • Soll-Besteuerung

 

Setze ich den Umsatz 2021 im Monat der Rechnungsstellung an oder darf ich die Umsätze aus der Rechnung auf die jeweiligen Monate aufteilen?

 

Das sind ja keine "Dauerleistungen" oder?!

 

Dankeschön vorab

 

Sonnige Grüße 

Schulz

 

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Siehe FAQ 1.3:

 

„Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).13 Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde“

 

Da Sie (bzw. Ihr Mandant) einer Besteuerung nach vereinbarten Entgelten und nicht nach vereinnahmten Entgelten unterworfen sind, wäre in diesem Falle die Rechnung aufzuteilen. Das haben Sie korrekt interpretiert.

 

Ein Wahlrecht besteht nur bei Ist-Versteuerung.

Live long and prosper!
Schulz_
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Vielen lieben Dank @andrereissig  🙂

 

Muss die Aufteilung vom Mandant erfolgen oder kann ich den Rechnungsbetrag einfach entsprechend auf die Monate aufteilen?

 

Liebe Grüße

Schulz

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dancingh
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Hi!

vielleicht sehe ich das zu einfach, aber:

 

Erhalte ich dann streng genommen nicht eine Art "Vorauszahlung" für die anderen Monate, welche ich als "erhaltene Anzahlung mit USt" zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs versteuern muss? Somit wäre der Umsatz doch auch "steuerbar" nach §1 UStG und muss im Zahlungseingangsmonat voll angesetzt werden? 

Ich hätte eher gesagt, die Lösung wäre in den FAQ (ebenfalls unter 1.3, letzter Absatz):

 

"Erfolgt keine monatliche Abrechnung der Umsätze (z. B. bei Dauerleistungen), ist es zulässig von einer gleichmäßigen Verteilung der Umsätze auszugehen. Bei einer andersartigen Verteilung sind möglichst weitere Kennzahlen als Nachweis hinzuzuziehen." 


Nach dieser Regelung würde ich an das "aufteilen der Umsätze" denken. Aber letzendlich kommt es auf's gleiche raus. 

 

Für mich der Haken - vielleicht aus etwas aus dem Zusammenhang gerissen - (nicht in diesem Fall, sondern in einen anderen ähnlichen Fall):

 

  • Ein Kunde bestellt eine Ware für 20.000,- EUR in Monat 1.
  • Darauf zahlt er eine Vorauszahlung  i. H. v. 10.000,- EUR zzgl. USt in Monat 1.
  • Die Lieferung erfolgt dann in Monat 2.
  • Er zahlt in Monat 2 dann den Rest = 10.000,- EUR zzgl. USt 

Umsatz steuerbar §1 =

  • Monat 1 10.000,- €
  • Monat 2 10.000,- €

Es wäre bei dem Beispiel aus meiner Sicht falsch, die 20.000,- EUR dem Liefermonat 2 zuzurechnen.

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letzte Antwort am 08.06.2021 10:31:39 von dancingh
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