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Überbrückungshilfe III Nebenerwerb Anzahl Mitarbeiter

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letzte Antwort am 22.03.2021 12:56:52 von oliverstippe
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oliverstippe
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Hallo zusammen,

 

ich habe hier ein Unternehmen, welches vom Inhaber im Nebenerwerb geführt wird. Insgesamt beträgt die Anzahl der Beschäftigten 1,95 (Vier Minijobber und eine bis 30 Stunden).

 

Ich bin daher davon ausgegangen, dass hier Antragsberechtigung vorliegt. Nun finde ich im Antragsportal die folgenden Einschränkung:

 

"Falls die selbständige Tätigkeit nur im Nebenerwerb ausgeübt wird, versichere ich, dass ich zum Stichtag 31. Dezember 2020 einen oder mehrere Teilzeitbeschäftigte (insgesamt jedoch weniger als einen Vollzeitmitarbeiter) hatte."

 

Dies verwirrt mich. In den FAQ habe ich zu dieser Einschränkung nichts finden können.

 

Gibt es hierzu evtl. schon Erfahrungen?

oliverstippe
Fortgeschrittener
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Ich habe den Sachverhalt der Hotline per Mail geschildert.

 

Als Antwort kam eine Rückfrage, ob es sich um einen Soloselbständigen oder ein Unternehmen handelt. 🙄

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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So, damit alle etwas davon haben, hier die Antwort des Hotline für prüfende Dritte.

 

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Sehr geehrter Herr Stippe,

 

Unternehmen im Nebenerwerb mit einem FTE/VZÄ > 1 gilt als "Unternehmen im Nebenerwerb" und ist antragsberechtigt.

 

Wir beziehen uns auf die Überbrückungshilfe III. Die entsprechende Stelle im FAQ zum ÜBHIII befindet sich in 1.1: „Unternehmen mit Beschäftigten sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Nebenerwerb geführt werden.“

 

Die Einschränkung, die Sie zitiert haben, bezieht sich auf "Soloselbständige im Nebenerwerb mit FTE < 1".

 

Wenn ein Soloselbständiger im Nebenerwerb FTE > 1 hat, handelt es sich gemäß FAQ nämlich nicht mehr um einen Soloselbständigen, sondern um ein "Unternehmen im Nebenerwerb mit einem Beschäftigten". (ebenfalls antragsberechtigt) Dazu FAQ ÜBH III 1.1: " Als Unternehmen gilt dabei jede rechtlich selbstständige Einheit (mit eigener Rechtspersönlichkeit) unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist und zum Stichtag 31. Dezember 2020 zumindest einen Beschäftigten (unabhängig von der Stundenanzahl) hatte (inklusive gemeinnützigen Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereinen)."

 

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letzte Antwort am 22.03.2021 12:56:52 von oliverstippe
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