Hallo,
leider lese ich hierzu immer wieder unterschiedliches im Netz und selbst kann ich es aus den FAQ nicht 100% rauslesen. Ist das klassische KfZ-Leasing (ich geh zu BMW und lease einen 3er für 3 Jahre) nun in der Ü3 enthalten oder nicht?
Vielen Dank!
Ja, wir haben das mit drin. Steht unter Punkt 2:
Miete von Fahrzeugen und Maschinen, die betrieblich genutzt werden, entsprechend ihres nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Nutzungsanteils (inkl. Operating Leasing / Mietkaufverträge; siehe 5.)
Bei Punkt 5 kommt es nicht rein, weil:
Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen, bei denen der Gegenstand dem Vermieter bzw. Leasinggeber zugerechnet wird (Operating Leasing), sind als reine Mieten in Nr. 2 dieser Tabelle zu erfassen.
Das "normale" Leasing bedeutet ja auch, dass das Fahrzeug nicht Ihnen, sondern der Leasinggesellschaft zuzuordnen ist. Sie Bilanzieren es nicht, sondern haben den Aufwand gewinnwirksam in der GuV.
P.S.: Seit gestern neu FAQ -> https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html
Vielen Dank. Genau an Punkt 2 scheiden sich aber die Geister und auch mein Steuerberater. Hier steht nur Miete, nicht Leasing.
Das klassische Leasing ist, wenn ich das richtig nachgelesen habe, kein Operating Leasing.
Hallo Markus 82,
die klassischen Leasingverträge habe ich ebenfalls unter Nr. 2 "Mieten von Fahrzeugen ... (inkl. Operating Leasing)" angesetzt.
Die üblichen Kfz-Leasingverträge haben den Zweck das Objekt für eine bestimmte Vertragsdauer nutzen zu können ohne das Eigentum daran zu erwerben. Aus diesem Grund liegt Operating Leasing vor, sodass die Kosten m. E. förderfähig sind.
Wie in einem anderen Thread bereits diskutiert wurde, habe ich bei Einzelunternehmern die Kosten nur zu 70 % berücksichtigt, wenn dieser die 1 % Regelung für die Ermittlung des Eigenverbrauchs angesetzt hat (wg. FAQ "nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Nutzungsanteils").
@Markus82 schrieb:Vielen Dank. Genau an Punkt 2 scheiden sich aber die Geister und auch mein Steuerberater. Hier steht nur Miete, nicht Leasing.
Das klassische Leasing ist, wenn ich das richtig nachgelesen habe, kein Operating Leasing.
Da verstehe ich den StB aber nicht. Leasing ist per se ein Mietzins! (hier mal eine gute Definition: https://www.abcfinance.de/leasing/was-ist-leasing/)
Und dann bitte richtig lesen:
Miete von Fahrzeugen und Maschinen, die betrieblich genutzt werden, entsprechend ihres nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Nutzungsanteils (inkl. Operating Leasing / Mietkaufverträge; siehe 5.)
Das wichtige mal hervorgehoben. Da steht "inklusive" nicht "ausschließlich". Das bedeutet nur, dass eben auch Operating Leasing hier mit hineinzählt, genauso wie alle anderen Leasing auch! Das liegt daran, das Operate-Leasing ein spezieller Fall ist.
Laut der Definition bei abc finance wäre das Leasing ja als Finanzierung zu betrachten und genau das wird ja nicht gefördert. Auch andere Definitionen im Internet unterscheiden klar zwischen leasen und mieten. Schlussendlich glaub ich zwar, dass seitens des BMWi nur schlecht formuliert wurde und das klassische Leasing inbegriffen ist, vor allem weil Mietkaufverträge inkl. sind, aber ich kann die Argumentation dagegen immer noch nachvollziehen.
Warum geben Sie dann Mietverträge an? Das sind auch nur Finanzierungsmethoden!
Sie verwechseln diesen Begriff hier jetzt mit langfristigen Verbindlichkeiten, also Darlehen und Kredite um ein Wirtschaftsgut zu finanzieren. Das sollten Sie nicht tun. Es zeigt aber das Sie wahrscheinlich noch jung sind - was nicht negativ gemeint ist! Aber hier sollten Sie mit Ihrem fachlichen Vorgesetzten sprechen, der Ihnen das genauer erörtert. Denn ich meine, wenn Sie schon an solchen Themen wie Überbrückungshilfe sitzen, dann muss Ihnen auch so etwas erklärt werden!