Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten?
Wie werden geringfügig Beschäftigte gezählt die im Dezember 2020 kein Lohn erhalten haben da keine Stunden gearbeitet haben? Zählen diese mit 0,3 dazu?
Wie verhält es sich bei Geschäftsführern, die bei mehreren Gesellschaften im Verbund angestellt sind. Sind diese nur einmal zu berücksichtigen oder zählen sie für jedes Anstellungsverhältnis und somit doppelt oder dreifach als Mitarbeiter nach FTE/VZÄ?
Würde mich freuen ob Feedback von euch.
Grüße
Die Vorgaben in den FAQs, den KMU-Richtlinien und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind hier nicht wirklich eindeutig.
Während die FAQs von Vollzeitäquivalenten zum Stichtag sprechen, geht die AGVO von Jahresarbeitseinheiten aus - es ist also mal wieder schwammig.
Ich würde für die Geschäftsführer einfach davon ausgehen, daß sie rein sachlich ihre Arbeitskraft nicht mehr als einmal zur Verfügung stellen können und somit nur als ein Vollzeitäquivalent zählen. Theoretisch kann man ja Geschäftsführer bei unzähligen Unternehmen sein, wird aber trotzdem leider nicht mehr als 24 Stunden am Tag arbeiten können.
Bei den geringfügig Beschäftigten bin ich mir unsicher, würde in das Thema aber nicht zuviel Arbeitszeit stecken, da es sich hierbei ohnehin nur um eine statistische Erhebung handelt, die keine Auswirkung auf die Förderung hat, solange dabei keine KMU-Kriterien überschritten werden.
Wenn die 0,3 VZÄ nun dazu führen würden, daß das Unternehmen z. B. die 250 MA überschreitet, würde ich die Frage vorher mit der zuständigen Bezirksregierung erörtern.
Danke für die Einschätzung.
Wir haben tatsächlich das Problem, dass wir mit den geringfügig Beschäftigen die 50 Mitarbeiter Grenze überschreiten. Somit nicht mehr unter kleine Unternehmen fallen. Des Weiteren haben wir die Kleinbeihilfen ausgeschöpft und müssen über die Fixkostenhilfe 2020 beantragen. Hier wirken sich jetzt die Größenklassen auf die ungedeckten Fixkosten aus.