Hallo,
ich bin immer noch am Straucheln, ob ich bei der Überbrückungshilfe II die Versicherungen wie KFZ, Rechtschutz etc. mit in den Förderzeitraum nehmen darf, obwohl nicht im Förderzeitraum bezahlt wurde. Das gleiche gilt für die KFZ Steuer.
Alle Versicherungen sind schon jahrelang zu bezahlen und keine Neuverträge
Lt. FAQ darf man nicht aufteilen. Verstehe ich das grundsätzlich falsch, oder habe ich da nur ein freundliches Mandantendenken.
Wäre nett, wenn Ihr mir sagen könnt wie Ihr damit umgeht.
Hallo Frau Vettermann,
wenn die KFZ-Vers. oder KFZ- Steuer im Förderzeitraum 9 - 12/2020 für die Ü II nicht fällig ist, kommt es da auch nicht rein. Meistens wurden die Versicherungen bereits am Jahresanfang bezahlt, könnte also bei der Ü III in 2021 von Relevanz sein.
Viele Grüße
Danke, so habe ich das auch verstanden. Leider.