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Überbrückungshilfe II

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letzte Antwort am 28.01.2021 15:11:41 von dagmarvettermann
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dagmarvettermann
Beginner
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Hallo,

 

ich bin immer noch am Straucheln, ob ich bei der Überbrückungshilfe II die Versicherungen wie KFZ, Rechtschutz etc. mit in den Förderzeitraum nehmen darf, obwohl nicht im Förderzeitraum bezahlt wurde. Das gleiche gilt für die KFZ Steuer. 

Alle Versicherungen sind schon jahrelang zu bezahlen und keine Neuverträge 

 

Lt. FAQ darf man nicht aufteilen. Verstehe ich das grundsätzlich falsch, oder habe ich da nur ein freundliches Mandantendenken. 

 

Wäre nett, wenn Ihr mir sagen könnt wie Ihr damit umgeht. 

Superpinguin
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
210 Mal angesehen

Hallo Frau Vettermann,

 

wenn die KFZ-Vers. oder KFZ- Steuer im Förderzeitraum 9 - 12/2020 für die Ü II nicht fällig ist, kommt es da auch nicht rein. Meistens wurden die Versicherungen bereits am Jahresanfang bezahlt, könnte also bei der Ü III in 2021 von Relevanz sein.

 

Viele Grüße

 

 

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dagmarvettermann
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Danke, so habe ich das auch verstanden. Leider.

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letzte Antwort am 28.01.2021 15:11:41 von dagmarvettermann
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