Hallo,
wie auch Ihr verzweifle ich bald an dieser Überbrückungshilfe. Beinahe wöchentlich ändern sich nun die FAQ´s.
Folgendes Szenario:
Unternehmen mit 2 Betriebsstätten muss coronabedingt im November eine Betriebsstätte schließen.
Da es ein Unternehmen ist, würde ich in die Gegenüberstellung von Referenzumsatz 2019 und Umsatzrückgang 2020 auch im Dezember die geschlossene Betriebsstätte einberechnen.
Oder sollte ich die Betriebsstätte herausrechnen?
Also den Referenzumsatz 2019 um den Umsatz der geschlossenen Filiale kürzen?
Ich weis was die Logik gebietet, aber die FAQ´s sprechen hier nur von Unternehmen die geschlossen werden und nicht von Unternehmensteilen.
Danke für euren Input
Meiki
Antragsfähig ist ja immer nur die "Rechtspersönlichkeit" in Form des ganzen Unternehmens - meines Erachtens gibt es daher gar keine regulatorische Grundlage, die es erlauben würde, hier Umsätze herauszurechnen.
Wird der erforderliche Umsatzrückgang auch erreicht, wenn die gesamten Umsätze berücksichtigt werden?
Ja das würde er werden. Da ich noch ein verbundenes Unternehmen habe.
Beruhigend dass ich aber mit meiner Rechtsansicht nicht so verkehrt zu liegen scheine.