Hallo zusammen,
ich habe einen Solo-Selbständigen, der Überbrückungshilfe III bekommt.
Laut FAQ (1.1 Fußnote 3) kann ich bei Solo-Selbständigen für 2019 den durchschnittlichen Monatsumsatz ansetzen. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass für diesen Umsatz auch die Definition aus 1.3 gilt und somit grundsätzlich alle steuerbaren Umsätze dazuzählen (auch steuerfreie).
Im Datev-Tool zur ÜBH III werden nur die Umsätze mit Umsatzsteuerausweis einbezogen und z.B. Verwendung Pkw ohne USt oder steuerfreie Umsätze nicht berücksichtigt.
Ist das so richtig? Wie seht ihr das?
LG, Janine
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Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz in einem Besteuerungszeitraum beziehungsweise Voranmeldezeitraum im Sinne des § 13 Umsatzsteuergesetz. Ein Umsatz wurde danach grundsätzlich in einem bestimmten Monat erzielt, wenn die Leistung in diesem Monat erbracht wurde.
Sofern die "Steuerfreiheit" tatsächlich eine "nicht-Steuerbarkeit" ist, zählen die Umsätze tatsächlich nicht dazu. Echte steuerfreie Umsätze sind "Umsatz" in der Ü3.
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Danke für die schnelle Antwort!