Hallo Zusammen,
mir stellt sich eine Frage im Rahmen der Aktivierung von Anschaffungskosten im Bezug auf die Überbrückungshilfen.
In den Hilfsanträgen wurden neben den klassischen Fixkosten für Miete, Strom etc auch Anschaffungskosten bezuschusst z.B. für Luftfilteranlagen , Digitalisierung etc wenn die allgemeine Voraussetzung dafür erfüllt waren (Umsatzeinbruch etc).
Grundsätzlich sind die Corona Überbrückungshilfen als Betriebseinnahme zu erfassen und versteuern. Aber
wie sieht es den mit dem Zuschüsse für Wirtschaftsgüter aus? (z.B. für die Luftfilteranlage oder Wirtschaftsgüter zur Umsetzung des Hygienekonzeptes). Habe ich da ein Wahlrecht und kann ich die Anschaffungskosten um den
Zuschuss kürzen oder muss ich auch diesen Teil der Überbrückungshilfe zwingend als Einnahme erfassen?
Gute Frage, Sie müssten mal im Kommentar o.ä. zu
nachlesen, ob die Überbrückungshilfe dazu zählt.