Für die Überbrückunghilfe 4, die 2022 für die Monate Januar, Februar und März beantragt wurde, ist nachfolgende Frage aufgetreten; Darf der Antragsteller - ausserhalb der Fördermonate - (z.B. im September2022) Rechnungen schreiben? Was passiert, wenn diese Rechnung, aufgrund eines Buchungsfehler, im Dezember 2022 wieder storniert wurde?
Der Antragstellter darf so viele Rechnungen schreiben wie er will, und auch wann er will.
"Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. FAQ Ü4"
Bei der Überbrückungshilfe wird darauf geachetet, dass Umsätze nicht künstlich verschoben werden, um die Antragsvoraussetzungen zu erfüllen. Sollte die im September geschriebene Rechnung in den März gehören, muss der März entsprechend korrigiert werden.
Ein Buchungsfehler kann keine Rechnung stornieren. Nur die Buchung dieser Rechnung. Wenn die Rechnung an sich richtig ist, und der Leistungszeitraum in den Förderzeitraum fällt, dann ist die Rechnung zu berücksichtigen.
Hallo vielen Dank für die Info. Die ausgestellten Rechnung waren fehlerhaft und mussten storniert werden. Ursprungsrechnung sowie die stornierte Rechnungen wurden in der Buchhaltung erfasst. Reicht das, um ein genaues Bild der Umsätze aus dem Jahr 2022 zu erhalten?