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ÜH III - Referenzumsatz bei Umzug in größeres Lokal

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letzte Antwort am 11.10.2021 13:57:57 von andrereissig
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AK21
Einsteiger
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Liebe DATEV-Community,

 

ich prüfe gerade die Antragsberechtigung für einen Gastwirt, der zum 01.01.2020 in ein neues, größeres Lokal umgezogen ist. Bis zum 31.12.2019 betrieb er eher eine kleine Kneipe (viel Takeaway und ein paar Getränke). Nach dem Umzug jetzt eine "richtige" Gaststätte. Dementsprechend haben sich auch die Umsätze verändert. 

 

Daraus ergibt sich folgendes Problem: Die Umsätze im 1. Halbjahr 2021, die er durch Takeaway während des Lockdowns erzielen konnte, entsprechen fast den ursprünglichen Umsätzen aus 2019. Ein relevanter Umsatzeinbruch liegt daher nicht vor. Der Vergleich mit den Umsätzen aus den Monaten Januar und Februar 2020 (neues Lokal) zeigt dagegen einen Umsatzrückgang zwischen 45%-55%. 

 

Sehe ich das richtig, dass für ihn keine Antragsberechtigung vorliegt? Ich habe gerade auch nochmal die FAQ der BStBk gelesen. Mit Ziff. 5.5. komme ich nicht weiter, da hier auch nur auf das Jahr 2019 zurückgegriffen werden darf und in Ziff. 5.4 wird der beschriebene Fall ja ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Habe ich evtl. eine Sonderregelung für solche Fälle übersehen? 

 

Beste Grüße

Anna Kirchgäßner

 

 

AKW
Fachmann
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Hallo @AK21 ,

 

hier könnte eventuell eine Sonderregelung nach FAQ 5.5 vorliegen. Also eine andere Bemessungsgrundlage wäre heranzuziehen. 

Hat Ihr Mandant ein bestehendes Lokal übernommen? Lassen sich die Umsatzzahlen des alten übernommenen Lokals eventuell als Vergleichsumsatz darstellen?

 

Ansonsten direkt eine Anfrage an die Hotline stellen. 

 

Vielleicht hat  @andrereissig hier schon Erfahrungen und kann trotz Sendepause kurz helfen. 

 

Grüße AKW

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AK21
Einsteiger
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Hallo AKW,

 

der Mandant hat einfach zum 31.12.2019 das alte Ladenlokal gekündigt und ist in das neue gewechselt (das stand vorher eine Weile leer). Dort hat er dann auch 2 Mitarbeiter eingestellt, die er vorher nicht brauchte (Service u. Küchenhilfe).

 

Die Ziff. 5.5 verstehe ich so, dass man statt den jeweiligen Monat aus 2019, jeweils Durchschnitte ansetzen darf. Das bringt uns aber leider nicht weiter - ich müsste irgendwie dazu kommen, die Monate Januar und Februar 2020 als Referenz nehmen zu dürfen.

 

Beste Grüße

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AKW
Fachmann
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Also ich würd das direkt mit der Hotline abklären. Eine Lösung hierzu habe ich nirgends gefunden. 

 

Wenn es keine Möglichkeit gibt, bleiben immer noch die Härtefallfonds. 

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andrereissig
Allwissender
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Hier kommt es meiner Meinung nach auf die rechtliche Situation an:

Hat ihr Mandant mit seinem Unternehmen die größeren Räumlichkeiten bezogen oder hat er das Geschäft, welches in den größerem Räumlichkeiten beheimatet ist, übernommen?

 

Im ersten Fall würde ich sagen, daß ihr Mandant sich die Fördermöglichkeit durch die Optimierung seines Geschäftsbetriebes selbst genommen hat, denn er hat den Umsatz ja erfolgreich mit dem bestehenden Unternehmen verbessert (was ihm ja theoretisch auch durch Ausbau am alten Standort möglich gewesen wäre).

 

Hat er das Unternehmen am neuen Standort übernommen, so kann er auch auf die Geschäftszahlen des Alteigentümers abstellen und diese zur Förderung heranziehen.

Live long and prosper!
AK21
Einsteiger
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Naja, das sehe ich schon etwas anders.... Er hätte den Umsatz, den er im neuen Lokal erwirtschaften kann, allein aufgrund der viel geringeren Anzahl an Tischen und Sitzplätzen im alten Lokal niemals erwirtschaften können. 

 

Letztlich ist das Problem, dass hier nach den FAQ bei den Umsätzen Äpfel mit Birnen verglichen werden müssen - das kann einfach nichts werden. 

 

Laut Hotline bzw. E-Mail-Support besteht keine anderweitige Möglichkeit, andere Referenzumsätze heranzuziehen. Der Verpächter hat daher bereits angekündigt, eine Lösung für die rückständige Pacht verhandeln zu wollen.  

 

Beste Grüße

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andrereissig
Allwissender
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@AK21  schrieb:

Naja, das sehe ich schon etwas anders.... Er hätte den Umsatz, den er im neuen Lokal erwirtschaften kann, allein aufgrund der viel geringeren Anzahl an Tischen und Sitzplätzen im alten Lokal niemals erwirtschaften können. 


Na ja, mit der Argumentation hätte er auch Aufenthaltszeiten verkürzen können. Früher durften die Kunden zwei Stunden bleiben, heute nur noch eine Stunde. Und schon ist der Umsatz verdoppelt.

 

Von daher glaube ich nicht, daß die Argumentation über die Anzahl der Tische funktionieren würde.

 

Deswegen schrieb ich ja oben, daß er ja auch theoretisch den alten Standort hätte ausbauen können (egal, ob das jetzt überhaupt möglich ist, oder nicht).

 

Am Ende bleibt das Resultat: Er hat sich mehr Tische besorgt und dadurch mehr Umsatz gemacht. Unabhängig davon, wo diese Tische jetzt stehen, ist er damit "Opfer" seines eigenen Erfolgs.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 11.10.2021 13:57:57 von andrereissig
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