Hallo zusammen,
vielleicht bin ich mit meiner Frage auch zu früh dran, aber wir haben bei uns schon angefangen darüber zu diskutieren und wir sind uns nicht so einig geworden, wie das gemeint ist.
Muss ich für die ÜH III PLUS einen komplett neuen Antrag stellen, oder wird der Zeitraum bei der ÜH III verlängert von November 2020 bis September 2021, sodass ich im Portal einen Änderungsantrag für die schon fertigen ÜH III Anträge stellen muss?
Ich habe in den FAQs der ÜH III (Stand 18.06.2021) nachgesehen und da steht immer noch was von den Fördermonaten November 2020 bis Juni 2021. Nur die Frist zur Antragsstellung für die ÜH III wurde ja bis zum 30.10.2021 verlängert. Was bedeuten könnte, dass man für die ÜH III PLUS einen neuen Antrag stellen muss.
Aber für die ÜH III PLUS gibt es ja keine bzw noch keine eigenen FAQs (zumindest habe ich keine gefunden).
Allerdings sind die Berechnungshilfen, also die Excel-Tabellen von netten Anbietern so ausgelegt, dass die ÜH III einfach verlängert wird und es dann nach einem Änderungsantrag aussieht.
Hallo.
Hier steht eigentlich alles, was bisher Fakt ist:
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe-iii-2/
Ansonsten muss auf die FAQ's gewartet werden.
Viele Grüße